Um Ihnen den Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage so einfach wie möglich zu gestalten, stellen wir Ihnen nachfolgend die Arbeitsschritte von der Anmeldung bis zur Abnahme Ihrer Anlage dar.
Bitte übersenden Sie uns hierzu folgende vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen:
Anmeldung zum Netzanschluss oder
Anmeldung und Kurzinformation Mikro (Steckdosen) PV Anlage
Datenerfassungsblatt der Erzeugungsanlage
Erklärung zum Netzsicherheitsmanagement
Übersichtsschaltplan der Erzeugungsanlage
Lageplan mit Flurstücknummer(n), Grundstücksgrenzen, Aufstellungsort der Erzeugungsanlage
(mit Kennzeichnung der Neuanlage und/oder gegebenenfalls der Bestandsanlage/n)
Generatordatenblatt (bei PV-Anlagen nicht erforderlich)
- ggf. Vollmacht des Betreibers/Grundstückseigentümers
an folgende Adresse:
eneREGIO GmbH
Netzplanung
Rastatter Straße 14-16
Fax: 07222 405688 703
E-Mail:
Durch eine E-Mail oder Schreiben wird Ihnen der Eingang Ihrer Anmeldung von uns bestätigt. Aufgrund Ihrer Anmeldung führen wir automatisch und für Sie kostenlos eine Netzverträglichkeitsprüfung durch und Sie erhalten im Anschluss eine Einspeisezusage bzw. einen Netzanschlussvertrag mit integrierter Einspeisezusage.
Wenn Sie Fragen zur Netzverträglichkeitsprüfung haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an
Für die Beauftragung des Netzanschlussvertrages setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Um eine zügige und diskriminierungsfreie Anschlussbearbeitung gewährleisten zu können, setzen wir die technische Richtlinie VDE-AR-N 4105 bzw. im Mittelspannungsnetz die technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz des BDEW um.
Für die Inbetriebsetzung sind erneut einige Formulare bzw. Unterlagen erforderlich:
Erklärung zum Netzsicherheitsmanagement
ggf. Datenblatt Speichersysteme
ggf. Fragebogen EEG-Umlage Speichersystem
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Freischaltstelle
- VDE-Prüfzertifikat u. Konformitätserklärung
- Zulassungsbescheid der BAFA (Nur bei KWK-Anlagen – Informationen finden Sie hier
- Bestätigung der Anmeldung an die Bundesnetzagentur (EEG-Anlagen)
Wichtiger Hinweis zur Förderung Ihrer EEG-Anlage:
Gemäß § 5 Absatz 1 Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) sind Sie als Betreiber einer PV-Anlage (auch Stromspeicher!) verpflichtet, diese im Marktstammdatenregister rechtzeitig zu registrieren.
Die Meldung hat innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme der Anlage durch den Betreiber zur erfolgen. Im Falle der Nichteinhaltung der Frist wird die Förderung gem. § 52 Abs. 1 EEG 2021 auf Null reduziert, solange der Anlagenbetreiber die zur Registrierung der Anlage erforderlichen Angaben nicht an das Register übermittelt hat und die Meldung nach § 71 Nr. 1 (Mitteilung der erforderlichen Daten für die Endabrechnung bis zum 28.02. des Folgejahres an den Netzbetreiber) noch nicht erfolgt ist. Der anzulegende Wert verringert sich um jeweils 20 % sofern § 52 Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EEG 2021 eintreten.
Die Registrierungsbestätigung ist in Kopie bei der eneREGIO GmbH einzureichen. Sobald die Photovoltaikanlage in Betrieb genommen wurde und uns alle notwendigen Unterlagen vorliegen, übersenden wir Ihnen den Vertrag über den Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen.