Wasser

Informationen zum Wasserversorgungsnetz

Bereich Muggensturm:

Für den Bereich Muggensturm wird das Trinkwasser in zwei Tiefbrunnen auf Gemarkung Ötigheim, Gewann Grau Heck, aus ca. 27 m Tiefe gefördert und direkt in das Versorgungsnetz eingespeist. Das Wasserversorgungsnetz ist rd. 41 km lang; rd. 1.850 Gebäude werden über separate Wasserhausanschlüsse, die rd. 11,0 km lang sind, versorgt.

Bereich Kuppenheim:

Die Trinkwasserförderung für Kuppenheim mit dem Stadtteil Oberndorf erfolgt über Brunnenanlagen auf Gemarkung Niederbühl-Förch des Wasserversorgungsverbandes „Vorderes Murgtal“.
Für den Bereich Kuppenheim stehen derzeit noch keine detaillierten Angaben zum Wasserversorgungsnetz zur Verfügung.

Informationen zur Trinkwasserqualität – Bereich Muggensturm

Die beiden Tiefbrunnen im Gewann Grau Heck auf Gemarkung Ötigheim werden monatlich entsprechend der Trinkwasserverordnung untersucht. Die letzte große Untersuchung datiert vom 15.08.2011.

Informationen zur Trinkwasserqualität – Bereich Kuppenheim

Das Trinkwasser zur Versorgung der Stadt Kuppenheim mit dem Stadtteil Oberndorf wird aus Brunnen des Wasserzweckverbandes „Vorderes Murgtal“ auf der Gemarkung Niederbühl-Förch gefördert. Die aktuelle Untersuchung datiert vom 09.12.2011.

Parameter Muggensturm Kuppenheim Ges. zugel. Höchstwert
Elektr. LF 25°C 590 µS/cm 701 µS/cm 2790 µS/cm
pH-Wert 7,16 7,07
Natrium 8,0 mg/l 7,0 mg/l
Summe PAK 0,0 µg/l 0,0 µg/l 0,01 µg/l
Summe THM 0,0 µg/l 0,0 µg/l 0,05 µg/l
Sulfat 20,3 mg/l 37,3 mg/l 250 mg/l
Chlorid, IC 19,6 mg/l 13,5 mg/l 250 mg/l

 

Trinkwasseranalyse Muggensturm 2009
Trinkwasseranalyse Muggensturm 2008
Trinkwasseranalyse Kuppenheim

Informationen zur Wasserhärte

Nach § 9 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WMRG) vom 29.4.2007 sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, die Kunden mindestens einmal jährlich über den Härtebereich des gelieferten Trinkwassers zu informieren.

Bereich Wasserhärte Härtebreich lt. WMRG
Muggensturm 14,6° dH hart
Kuppenheim 8,5° dH weich

 

Unsere Verträge

Das Vertragsverhältnis zwischen der eneREGIO GmbH und dem einzelnen Kunden in den Netzbereichen Muggensturm und Kuppenheim zur Belieferung von Trinkwasser ist privatrechtlich geregelt. Hierfür gilt die AVBWassserV sowie die zugehörigen Ergänzenden Bedingungen:

AVBWasserV
Ergänzende Bedingungen zur AVBWasserV