Seit Mitte 2008 ist beim Verkauf oder bei der Vermietung von Wohngebäuden der Energieausweis Pflicht. So können Sie auf einen Blick sehen, ob ein Gebäude einen hohen oder niedrigen Energiebedarf hat.
Klare Verhältnisse
In privaten Haushalten bestimmen die Ausgaben für Heizung den größten Teil der Betriebskosten. Trotzdem liegen für den Energieverbrauch von Wohngebäuden keine vergleichbaren Informationen vor.
Das änderte sich ab Mitte 2008 durch die neue Energiesparverordnung (EnEV). Auf ihrer Grundlage können alle, die eine Wohnung oder ein Gebäude mieten
oder kaufen wollen, vom Eigentümer die Vorlage eines Energieausweises verlangen.
So lassen sich verschiedene Objekte schnell miteinander vergleichen: Je weiter der Pfeil auf einer Farbskala im grünen Bereich steht, desto höher ist die Energieeffizienz des Gebäudes. Doch auch der Eigentümer profitiert von mehr Transparenz, denn eine Immobilie mit guten Energiewerten ist deutlich attraktiver. Eine zusätzliche Motivation, noch umweltfreundlicher zu modernisieren.
Nach unseren Richtlinien für Maßnahmen des Klimaschutzes wird für Kunden unseres Unternehmens die Erstellung eines Bedarf-Energieausweises nach EnEV mit 25% der förderfähigen Kosten, höchstens 100,00 € finanziell gefördert.

Der Energieausweis ist Pflicht seit dem:
- 1.7.2008 für Wohngebäude, die bis 1965 errichtet wurden
- 1.1.2009 für Wohngebäude, die nach 1965 errichtet wurden
- 1.1.2009 für Nichtwohngebäude
Alle Energieausweise sind ab ihrem Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig.
Ein Energieausweis, zwei Varianten
Es gibt zwei Typen von Energieausweisen:
Der Verbrauchsausweis (Typ A) wird auf der Grundlage des tatsächlich gemessenen Energieverbrauchs erstellt. Benötigt werden dafür die Energieverbräuche der letzten drei Jahre sowie die Wohn- oder Nutzfläche des Gebäudes.
Die Verbrauchswerte sind abhängig vom Lebensstil der Bewohner – und dadurch nur bedingt vergleichbar.
Beim Bedarfsausweis (Typ B) werden unterschiedliche Faktoren berücksichtigt – von der Gebäudehülle über verwendete Baumaterialien bis zur Bauweise. Zusätzlich fließen die Qualität der Haustechnik sowie der Einsatz erneuerbarer Energien in die Berechnung mit ein. Aus allen diesen Daten wird schließlich der Primärenergiebedarf des Gebäudes ermittelt.
Mit ihm steht eine genaue Kennzahl zur Verfügung, die den fundierten Vergleich mit anderen Gebäuden zulässt.
Wer braucht einen Energieausweis?
Ein neu errichtetes Gebäude erhält den Energieausweis automatisch im Rahmen der Baugenehmigung. Bei bestehenden Objekten muss ein Energieausweis in folgenden Fällen vorliegen: bei Neuvermietung, Verkauf oder Leasing.
Selbstgenutzte Einfamilienhäuser benötigen keinen Energieausweis. Übrigens: Der Energieausweis gilt nie für einzelne Wohnungen, sondern immer für das ganze Gebäude.
Modernisierungstipps inklusive
Praktisch: Dem Energieausweis ist ein übersichtliches Blatt mit Modernisierungstipps beigefügt. Darauf werden unter anderem wichtige Einsparpotenziale aufgezeigt. Der Eigentümer erhält aber auch kurz und knapp konkrete Empfehlungen, mit welchen Maßnahmen sich die Energieeffizienz des Gebäudes erhöhen lässt.
Was kostet ein Energieausweis?
Die Kosten für Energieausweise richten sich nach dem Aufwand. Bei Verbrauchsausweisen liegen sie zwischen 30 und 130 Euro – abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten. Der Preis für Bedarfsausweise ist höher, da die Berechnung mehr Daten und Dokumente verlangt. Hier ist mit Kosten von 300 bis 700 Euro zu rechnen.
Ihre Vorteile liegen auf der Hand
Gebäude können vor dem Mieten oder Kaufen hinsichtlich ihrer Energieeffizienz miteinander verglichen werden. Modernisierungstipps von Experten helfen, die Energieeffizienz des Objektes zu verbessern. Eine im Energieausweis dokumentierte hohe Energieeffizienz steigert den Marktwert der Immobilie.
Wo bekomme ich einen Energieausweis?
Energieausweise für Wohngebäude dürfen ausschließlich von entsprechend qualifizierten Fachkräften ausgestellt werden, beispielsweise von Architekten, Ingenieuren oder Handwerksmeistern. Eigentümer sollten deshalb auf eine schriftliche Ausstellungsberechtigung achten.
Zugelassene Aussteller sind:
- Vor-Ort-Berater (BAFA)
- Geprüfte Energieberater im Handwerk
- Energiefachberater im Baustoffhandel
- Architekten und Ingenieure mit Zusatzausbildung
- Bauvorlageberechtigte nach Landesbauordnungen



