Förderrichtlinien

Die eneREGIO GmbH fördert entsprechend den Richtlinien für Maßnahmen des Klimaschutzes folgende Maßnahmen:

  • Nutzung von Wärmepumpen
  • Nutzung von Geothermie
  • Nutzung von Solarenergie zur Warmwassererwärmung
  • Demontage einer Nachtstromspeicherheizungsanlage
  • Ersatz einer alten Heizungsanlage
  • Einsatz von Blockheizkraftwerken
  • Beratungsleistungen für Energieeinsparung u.ä.
  • Anlagen anderer Art

Einzelheiten zu den vorstehend genannten Fördertatbeständen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien:

Förderrichtlinien, gültig ab 1.4.2011