Firmenportrait

Energie von hier!

Wer?

Die eneREGIO GmbH wurde am 24.08.2000 gegründet und am 02.10.2000 in das Handelsregister des Amtsgerichts Rastatt eingetragen. Hervorgegangen ist der Betrieb aus den Gemeindewerken Muggensturm, die zuvor seit Jahrzehnten das Strom- und Wasserversorgungsnetz der Gemeinde betreuten. Im Jahre 2003 wurde die EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH mit einem Anteil von 25,1 % als Mitgesellschafter aufgenommen.

Mit der Aufnahme der Stadt Kuppenheim als weiteren Gesellschafter wurden zum 01.01.2010 die Gesellschaftsverhältnisse neu geordnet. Die beiden kommunalen Anteilseigner besitzen nun jeweils 34 % Anteile, die EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH 32 %.

Den Vorsitz im Aufsichtsrat teilen sich die beiden Bürgermeister von Muggensturm und Kuppenheim. An den geraden Jahreszahlen führt Muggensturm den Vorsitz, an den ungeraden Kuppenheim.

Was?

eneREGIO hat sich zum Ziel gesetzt, eine regional gesteuerte Energieversorgung mit Strom, Gas und Wasser zu gewährleisten. Unter dem Motto „zeigen Sie Lokalpatriotismus!“ wird den Bürgern die Möglichkeit geboten, über eneREGIO ihre gesamte oder partielle Energieversorgung abzuwickeln. Der Clou: die Überschüsse von eneREGIO fließen in gemeinnützige, kommunale Projekte zurück. So wird eine Energieversorgung durch eneREGIO für alle (teilnehmenden) Bürger, Haushalte sowie Unternehmen zu einem Beitrag mit Zusatznutzen!

Seit 2011 ist eneREGIO – neben Muggensturm – der Stromnetzbetreiber für die Stadt Kuppenheim mit dem Ortsteil Oberndorf.

2013 erfolgte die Übernahme des Kuppenheimer Gasnetzes. 2018 hat die eneREGIO das Gasverteilnetz der Gemeinde Muggensturm übernommen.

Als weiteres Geschäftsfeld betreut eneREGIO in Muggensturm und Kuppenheim die öffentliche Straßenbeleuchtung. In beiden Kommunen wurde die Straßenbeleuchtung komplett auf energiesparende LED-Technik umgerüstet. In Muggensturm ist eneREGIO ferner für den elektrotechnischen Betrieb des Abwassernetzes (einschl. Regenüberlaufbecken) zuständig. Seit Juli 2021 erbringt die eneREGIO zudem die technische Betriebsführung der öffentlichen Straßenbeleuchtung für die Gemeinde Ötigheim.

Wo?

Die kaufmännische Verwaltung von eneREGIO befindet sich seit 2002 in Muggensturm in der Rastatter Straße 14/16. Die Techniker haben ihr Domizil in der Malscher Straße 7 bezogen, wo auch der Bauhof der Gemeinde Muggensturm untergebracht ist. Beide Gebäude befinden sich im Eigentum der eneREGIO. Für die Kunden in Kuppenheim und Oberndorf ist im Kuppenheimer Rathaus ein Servicebüro eingerichtet.

Wie?

Die Stromnetze von Muggensturm und Kuppenheim werden durch Mittelspannungskabel (20 kV), jeweils abgehend vom 110kV-Umspannwerk Kuppenheim der Netze BW, versorgt.

Die Wasserversorgung von Muggensturm erfolgt aktuell über zwei lokale Tiefbrunnen. Die eneREGIO baut derzeit mit der Gemeinde Ötigheim ein gemeinsames Wasserwerk. Die Inbetriebnahme des Wasserwerks ist im Laufe des Jahres 2023 geplant. Für Kuppenheim wird das Trinkwasser von den Stadtwerken Rastatt über eine gemeinsame Gesellschaft, die Wasserwerk Förch GmbH geliefert.

Die Gasversorgung von Kuppenheim erfolgt aus dem Hochdrucknetz der terranets bw über die bereits 2010 gebaute Leitung zum Presswerk der Fa. Daimler AG. Muggensturm wird aus der Übergabestation der Netze Südwest versorgt.

eneREGIO beteiligt sich an der Zukunft!

Offshore Windpark Baltic 1

Gemeinsam mit 19 anderen Stadtwerken hat eneREGIO ein Leistungspaket von 500 kW am Offshore Windpark „Baltic 1“ der EnBW Erneuerbare Energien GmbH im Jahr 2011 erworben.


Aktuelle Nachrichten

Inbetriebnahme des interkommunalen Wasserwerks der WMÖ GmbH zum 26.03.2024

Nach mehrjähriger Bauzeit wurde das Wasserwerk der Wasserversorgung Muggensturm-Ötigheim GmbH (WMÖ GmbH) am 26.03.2024 in Betrieb genommen. Mit Inbetriebnahme werden die Versorgungsgebiete Muggensturm und Ötigheim mit Trinkwasser aus dem neuen Wasserwerk beliefert. weiterlesen >

Wichtige Informationen zur Neuregelung bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen

Damit Sie mit Ihrem neuen Gerät, das ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wird, von den Entlastungen profitieren, müssen Sie erst einmal nichts tun. Durch die verpflichtende Teilnahme an §14a EnWG gibt Ihr Elektroinstallateur, welcher Ihr Gerät in Betrieb nimmt, die Info zur Inbetriebnahme direkt an den zuständigen Netzbetreiber weiter. Dieser gibt wiederum die Information an uns als Energielieferanten weiter. Daraufhin gilt bei Ihnen automatisch die Entlastungslogik aus Modul 1. Die Reduzierung der Netzentgelte wird Ihnen dann in Ihrer Abrechnung transparent ausgewiesen und gutgeschrieben – wir verrechnen also Ihre Stromkosten mit dem Entlastungsbetrag. Sollten Sie von der Entlastungslogik aus Modul 2 profitieren wollen, so melden und beauftragen Sie dies bitte bei uns als Ihren Energielieferanten. Wichtiger Hinweis zur Berücksichtigung in Ihrem Stromtarif Bitte beachten Sie, dass Ihnen aktuell bei der Beauftragung eines Stromvertrags und in der darauffolgenden Vertragskommunikation noch nicht die reduzierten Netzentgelte angezeigt werden. Das liegt daran, dass die automatisierte Umsetzung der Regelungen aus §14a aufgrund der Komplexität und Kurzfristigkeit erst im Laufe des Jahres 2024 von allen Netzbetreibern und Energielieferanten umgesetzt werden kann. Wir hoffen hier auf Ihr Verständnis und bitten von Anrufen und Nachrichten abzusehen. Natürlich werden wir die Entlastungen der Neuregelungen des §14a EnWG zum 1. Januar 2024 rückwirkend umsetzen. Ausführliche Informationen zur Neuregelung finden Sie hier

Änderung des Mehrwertsteuersatzes beim Gas auf 19 % ab dem 01.04.2024

Die durch die Bundesregierung beschlossene Mehrwertsteuersenkung beim Gas endet zum 31.03.2024. weiterlesen >

Stellenausschreibung: Elektroniker für Betriebstechnik (m/w/d)

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