Die Energiepreisbremse für Strom und Gas ist beschlossen

Im Dezember 2022 hat der Bundestag das Gesetz für die Energiepreisbremse beschlossen. Die Energiepreisbremse kommt zum 1. März 2023 und gilt rückwirkend zum 1. Januar 2023 und läuft bis Ende 2023, eine Verlängerung bis einschließlich Ende April 2024 ist möglich. Die Finanzierung der Entlastung erfolgt durch die Abschöpfung von erzielten Überschusserlösen der Betreiber von Stromerzeugungsanlagen sowie durch Mittel des Bundes. Mit der Energiepreisbremse will die Bundesregierung Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. weiterlesen >

Ersatzversorgung / Ersatzbelieferung für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) zum 01.01.2023 Erdgas

Gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) in den jeweils gültigen Fassungen versorgt die eneREGIO GmbH in Netzgebieten, in denen die eneREGIO GmbH gem. § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorger ist, Letztverbraucher in Niederdruck im Rahmen der so genannten Ersatzversorgung, wenn: weiterlesen >

Ersatzversorgung / Ersatzbelieferung für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) zum 01.01.2023 Strom

Gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) in den jeweils gültigen Fassungen versorgt die eneREGIO GmbH in Netzgebieten, in denen die eneREGIO GmbH gem. § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorger ist, Letztverbraucher in Niederspannung im Rahmen der so genannten Ersatzversorgung, wenn: weiterlesen >

Informationen zur mehrstufigen Gaspreisbremse

Die Bundesregierung hat mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (ESWG) die Einführung einer mehrstufigen Gaspreisbremse beschlossen. In der 1. Stufe werden die Gaskunden im Dezember 2022 über Ihre Abschlagszahlung entlastet.
Der Gasabschlag mit Fälligkeit 1. Dezember 2022 oder 15. Dezember 2022 muss von eneREGIO-Kunden nicht beglichen werden. weiterlesen >

eneREGIO gibt die Mehrwertsteuersenkung über die Gaspreise ab dem 01.10.2022 an die Kunden weiter

Für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 fällt der Mehrwertsteuersatz beim Erdgas von
19 % auf 7 %. Die eneREGIO GmbH gibt die gesamte Reduzierung über die Gaspreise an ihre Kunden weiter. Die Weitergabe erfolgt über die Jahresverbrauchsabrechnung.
Erfolgt die Endablesung im Zeitraum 01.10.2022 bis 31.03.2024, wird der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf den gesamten Abrechnungszeitraum weitergeben.

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Anpassung der Allgemeinen Preise der Grund- und Ersatzversorgung für Erdgas zum 01. November 2022

Die zum 01.10.2022 beschlossene Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 ct/kWh/netto wurde kurzfristig gekippt. Die zum 01.10.2022 eingeführte Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 ct/kWh/netto bleibt weiterhin bestehen. Die Gasbeschaffungsumlage ist im Rahmen der Gaspreispassung der eneREGIO GmbH zum 01.11.2022 berücksichtigt. Die eneREGIO GmbH wird den Wegfall der Gasbeschaffungsumlage an die Gaskunden weitergeben. weiterlesen >