Öffentliche Bekanntgabe der eneREGIO GmbH

Ersatzversorgung / Ersatzbelieferung für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM)

Gemäß § 38 EnWG i.V.m. §  3  der  Verordnung  über  Allgemeine  Bedingungen  für  die  Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) bzw. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) in den jeweils gültigen Fassungen versorgt die eneREGIO GmbH in Netzgebieten, in denen die eneREGIO GmbH gem. § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorger ist, Letztverbraucher in der Niederspannung und in Niederdruck im Rahmen der so genannten Ersatzversorgung, wenn: weiterlesen >