Nachwachsende Energie für Ihren Wärmebedarf – ideal für Hausbesitzer, die ihre Heizung sanieren möchten

In Baden-Württemberg gilt ab dem 1. Januar 2010 das geänderte Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Demnach müssen beim Austausch der zentralen Heizungsanlage in bestehenden Wohnhäusern mindestens 10 Prozent des Wärmebedarfs durch Erneuerbare Energien gedeckt werden. Zu den Erneuerbaren Energien zählt neben z.B. Solarthermie auch Biogas, das dem „normalen“ Erdgas beigemischt wird. Durch den Bezug von Bioerdgas können Sie als Hausbesitzer die Auflagen des Gesetzes schnell und unkompliziert erfüllen, ohne dabei in zusätzliche Technologien und Wartung investieren zu müssen.

Biogas hat die gleiche hohe Qualität wie herkömmliches Erdgas. Es entsteht aus der Vergärung von organischem Material wie Kleegras, Zwischenfrüchten oder Bio-Abfällen. Unter Luftabschluss entsteht im Fermenter daraus Biogas. In einer Aufbereitungsanlage wird das Biogas von Kohlendioxid, Wasser und Schwefelwasserstoff gereinigt und anschließend auf den nötigen Betriebsdruck für das Erdgasnetz verdichtet. Der Vorteil: Über das Netz lässt sich dann das Bioerdgas an jeden gewünschten Ort transportieren und so vielseitig und effizient einsetzen, wie Sie es von Erdgas gewöhnt sind.

Wir haben unser umweltfreundliches Produktangebot erweitert. Seit 1. Februar 2013 können Sie neben konventionellem Erdgas auch ein Erdgas-Biogas-Gemisch von uns beziehen. Das Tarifangebot richtet sich gleichermaßen an Privathaushalte und Gewerbebetriebe. Die Belieferung mit Bioerdgas setzt den Abschluss eines einjährigen Erdgasliefervertrags voraus. Dabei gewähren wir Ihnen 5% Treuerabatt. Der Bioerdgas-Zuschlag für 10% Ihres Verbrauchs beträgt 5 Cent je Kilowattstunde (netto, zuzüglich Mehrwertsteuer). Bei Bedarf erhalten Sie zum Rechnungsdatum einen Nachweis über die von Ihnen bezogene Menge an Bioerdgas.

Auf einen Blick:

  • Neues Erdgasangebot mit 10% Bioerdgas-Beimischung
  • Aufschlag von 5 ct/kWh netto für den 10%-Biogasanteil
  • Erfüllung der neuen gesetzlichen Anforderungen (EWärmeG) für bestehende Gebäude
  • Biogasbeimischung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende kündbar

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Unseren Gastarif finden Sie hier