Ersatzversorgung / Ersatzbelieferung für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM)
Gemäß § 38 EnWG i.V.m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) bzw. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) in den jeweils gültigen Fassungen versorgt die eneREGIO GmbH in Netzgebieten, in denen die eneREGIO GmbH gem. § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorger ist, Letztverbraucher in der Niederspannung und in Niederdruck im Rahmen der so genannten Ersatzversorgung, wenn:
- vom Anschlussnutzer Strom oder Gas bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem Energielieferungsvertrag zugeordnet werden kann, oder
- der eigentliche Strom- oder Gaslieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist, bspw. infolge einer Insolvenz.
Erfolgt die Entnahme von Energie durch Nicht-Haushaltskunden aus höheren Spannungs- oder Druckebenen, besteht für den Grundversorger und Netzbetreiber keine Pflicht zur Notversorgung. Als Grundversorger im Netzgebiet der eneREGIO GmbH beliefert die eneREGIO GmbH jedoch zusätzlich Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung in höheren Spannungs- und Druckebenen im Rahmen der so genannten Ersatzbelieferung nach Eintreten einer der voran genannten Bedingungen, um damit eine ununterbrochene Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Für die Ersatzversorgung und Ersatzbelieferung für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung gelten unabhängig von Spannungs- bzw. Druckeben die unten aufgeführten Preise.