Ausrufung der Alarmstufe (der zweiten Stufe) nach dem Notfallplan Gas

Am 23.06.2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Alarmstufe (die zweite Stufe) nach dem Notfallplan Gas ausgerufen. Die Versorgungssicherheit mit Gas ist aktuell gewährleistet. Es gibt aktuell keine Versorgungsengpasslage.

Dennoch müssen wir die Vorsorgemaßnahmen erhöhen. Die Alarmstufe sendet das klare Signal an alle gewerblichen und privaten Gasverbraucher*innen, dass da wo es geht Gas eingespart werden muss, um sicher durch Herbst und Winter zu kommen. Erst ab der Ausrufung der Notfallstufe (der dritten Stufe) des Notfallplans Gas sieht man eine Rationierung des Gases vor, falls die Gasnachfrage nicht gedeckt werden kann. Der Bundesnetzagentur obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, d.h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

Ausführliche Informationen zum Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland erhalten Sie in der FAQ Liste – Notfallplan Gas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: faq-liste-notfallplan-gas.pdf (bmwk.de)