Die Bundesregierung hat mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (ESWG) die Einführung einer mehrstufigen Gaspreisbremse beschlossen. In der 1. Stufe werden die Gaskunden im Dezember 2022 über Ihre Abschlagszahlung entlastet.
Der Gasabschlag mit Fälligkeit 1. Dezember 2022 oder 15. Dezember 2022 muss von eneREGIO-Kunden nicht beglichen werden.
Bei Kunden mit einem Sepa-Lastschrift-Mandat wird der Abschlag automatisch im Dezember 2022 nicht abgebucht. Kunden, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben bzw. den Abschlag überweisen, bitten wir den Gasabschlag nicht zu überweisen bzw. den Dauerauftrag im Dezember 2022 pausieren zu lassen. Sollte der Gasabschlag dennoch bezahlt werden, wird dieser regulär in der nächsten Jahresabrechnung verrechnet.
Die nächste Jahresabrechnung enthält eine genaue Berechnung der Entlastung für Gaskunden. Diese entspricht nicht der Höhe der Abschlagszahlung, sondern wird wie folgt berechnet:
(1/12 des im September 2022 bekannten, erwarteten Jahresverbrauchs x Verbrauchspreis in ct/kWh gültig im Dezember 2022) + 1/12 des jährlichen Grundpreises.
Die Einführung der 2. Stufe der Gaspreisbremse ist aktuell zum 1. März 2023 geplant. Über die genauen Details werden wir Sie informieren, sobald die gesetzlichen Regelungen final beschlossen sind.
Sämtliche Entlastungen der Gaspreisbremse werden durch Finanzmittel der Bundesregierung finanziert.
Kleine Maßnahmen – Spürbare Wirkung: Energiesparen im Haushalt geht leicht. Mit kleineren Verhaltensänderungen kann Geld gespart und ein Beitrag zum Klimaschutz und Nachhaltigkeit geleistet werden.
Mit geringem Aufwand lassen sich Energieverbrauch und Kosten senken.
Nutzen Sie daher gerne unsere kostenlosen Tipps zum Energiesparen:
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Unsere Servicemitarbeiter/innen stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie noch Fragen haben, dann sind wir gerne für Sie da!