Die Energiepreisbremse für Strom und Gas ist beschlossen

Im Dezember 2022 hat der Bundestag das Gesetz für die Energiepreisbremse beschlossen. Die Energiepreisbremse kommt zum 1. März 2023 und gilt rückwirkend zum 1. Januar 2023 und läuft bis Ende 2023, eine Verlängerung bis einschließlich Ende April 2024 ist möglich. Die Finanzierung der Entlastung erfolgt durch die Abschöpfung von erzielten Überschusserlösen der Betreiber von Stromerzeugungsanlagen sowie durch Mittel des Bundes. Mit der Energiepreisbremse will die Bundesregierung Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten.

 

Die Preisbremse im Strom und Gas erklärt:

Strompreisbremse:

Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen mit einen Stromjahresverbrauch bis 30.000 kWh bekommen 80 % der aktuell vorliegenden Jahresverbrauchsprognose mit einem Preis von 40 Cent/kWh/brutto gedeckelt (also einschließlich aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte).

Bei Unternehmen ab einem Stromjahresverbrauch von 30.000 kWh bzw. Kunden mit „reiner Energie“ liegt der Preisdeckel bei 13 Cent/kWh/netto – hier kommen Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte hinzu. Hier werden 70 % der aktuell vorliegenden Jahresverbrauchsprognose gedeckelt.

Gaspreisbremse:

Bürgerinnen, Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen bekommen 80 % des historischen Gasverbrauchs mit einem Preis von 12 Cent/kWh/brutto gedeckelt (also einschließlich aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte.)

Bei Industriekunden bzw. Kunden mit „reiner Energie“ liegt der Preisdeckel bei 7 Cent/kWh/netto – hier kommen Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte hinzu. Hier werden 70 % des historischen Verbrauchs gedeckelt.

Das heißt, wer mehr als 80 % bzw. 70 % des gültigen Stromverbrauchs bzw. historischen Gasverbrauchs verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen Vertragspreis.

Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.

Unsere kostenlosen Tipps zum Energiesparen für Strom und Gas finden Sie unter

Microsoft Word – Info Energieeffizienz Strom eneREGIO

Microsoft Word – Info Energieeffizienz Erdgas eneREGIO PDF

oder persönlich in unseren Kundenbüros.

 

 

Die Preisentlastung erfolgt automatisch:

Die Entlastung erfolgt über den Energielieferanten eneREGIO automatisch. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen grundsätzlich nichts tun; es muss kein Antrag auf Entlastung oder Ähnliches gestellt werden. Alle Kunden die Ihre Rechnung von der eneREGIO GmbH erhalten, profitieren direkt von den Entlastungen.

Für die eneREGIO GmbH bedeutet die Umsetzung der Preisbremsen einen erheblichen Aufwand. Wenn es in dieser Ausnahmesituation zu Verzögerungen kommen sollte, werden wir diese so schnell wie möglich nacharbeiten. Wir bitten daher um Ihr Verständnis.

 

Mehr Infos bzgl. der Strom- bzw. Gaspreisbremse über:

faq-strompreisbremse.pdf (bmwk.de)

221223_FAQ_Gaspreisbremse (bmwk.de)

Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme | Bundesregierung