Ersatzversorgung / Ersatzbelieferung für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) zum 01.01.2023 Strom

Gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) in den jeweils gültigen Fassungen versorgt die eneREGIO GmbH in Netzgebieten, in denen die eneREGIO GmbH gem. § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorger ist, Letztverbraucher in Niederspannung im Rahmen der so genannten Ersatzversorgung, wenn:

• vom Anschlussnutzer Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem Energielieferungsvertrag zugeordnet werden kann, oder
• der eigentliche Stromlieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist, bspw. infolge einer Insolvenz.

Erfolgt die Entnahme von Energie durch Nicht-Haushaltskunden aus höheren Spannungsebenen, besteht für den Grundversorger und Netzbetreiber keine Pflicht zur Notversorgung. Als Grundversorger im Netzgebiet der eneREGIO GmbH beliefertdie eneREGIO GmbH jedoch zusätzlich Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung in höheren Spannungsebenen im Rahmen der so genannten Ersatzbelieferung nach Eintreten einer der voran genanntenBedingungen, um damit eine ununterbrochene Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Für die Ersatzversorgung und Ersatzbelieferung für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung gelten unabhängig von Spannungsebenen die folgendenaufgeführten Preise.

Ersatzversorgung / Ersatzbelieferung für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) zum 01.01.2023 Strom