Versäumen Sie die Registrierung Ihrer Stromerzeugungsanlagen nicht! – Die Frist endet am 31.01.2021-

Am 31. Januar 2019 hat die Bundesnetzagentur den Betrieb des Marktstammdatenregisters aufgenommen.

Anlagenbetreiber von Erzeugungsanlagen (z. B. Solar-, Balkon-, Speicheranlage und BHKW), deren Anlagen vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb gingen, sind verpflichtet, diese bis zum 31. Januar 2021 im Register der Bundesnetzagentur (BNetzA) unter www.marktstammdatenregister.de zu registrieren. Die Registrierungspflicht ist unabhängig davon, ob die Anlage bereits in einem anderen Portal (z.B. PV-Meldeportal) eingetragen wurde. Auch Anlagen, die keine Förderung erhalten, sind zu melden. Bei einer fehlenden oder verspäteten Registrierung sind wir gesetzlich verpflichtet, die Zahlung einzustellen bzw. zu kürzen. Weiterhin kündigt die BNetzA ein Bußgeld an.

Die eneREGIO GmbH hat alle Anlagenbetreiber hierzu bereits schriftlich informiert, sowie Erinnerungsschreiben verschickt. Sollten Sie den Aufforderungen noch nicht nachgekommen sein, so bitten wir Sie, dies sobald als möglich nachzuholen.

Betreiber von Neuanlagen sind verpflichtet, diese innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme zu registrieren.

Fragen zum Registrierungsvorgang beantwortet die Bundesnetzagentur unter der Telefonnummer 0228 / 14 33 33 oder per E-Mail-Anfrage unter .