Die Energiepreisbremse für Strom und Gas ist beschlossen

Im Dezember 2022 hat der Bundestag das Gesetz für die Energiepreisbremse beschlossen. Die Energiepreisbremse kommt zum 1. März 2023 und gilt rückwirkend zum 1. Januar 2023 und läuft bis Ende 2023, eine Verlängerung bis einschließlich Ende April 2024 ist möglich. Die Finanzierung der Entlastung erfolgt durch die Abschöpfung von erzielten Überschusserlösen der Betreiber von Stromerzeugungsanlagen sowie durch Mittel des Bundes. Mit der Energiepreisbremse will die Bundesregierung Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. weiterlesen >