Barrierefreiheiterklärung
eneREGIO GmbH || Stand 04_2025
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die eneREGIO GmbH ist bemüht, seine Webseiten und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.eneregio.com
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am: 25. April 2025
Als Methodik der Prüfung wurde angewandt:
Lighthouse (Google Chrome Erweiterung)
WAVE (Google Chrome Erweiterung)
Prüfung und Bericht unter:
Validierungen Barrierefreiheit
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist derzeit teilweise mit dem Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) vereinbar, wird jedoch einem stetigen Selbstbewertungs- und Überprüfungsprozess unterzogen. Die eneREGIO GmbH arbeitet mit Nachdruck daran, die barreierefreie Gestaltung zu verbessern.
Barriere melden:
Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontaktdaten
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen unter www.eneregio.com
eneREGIO GmbH
Rastatter Straße 14-16
76461 Muggensturm
Sofern Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen an unserer Seite haben
können Sie uns diese mitteilen unter eneREGIO GmbH Kontaktseite
Einschränkungen in der Barrierefreiheit
Die nachstehenden Inhalte sind nicht oder nur teilweise barrierefrei:
Das Team unseres WordPress-Themes ‘Enfold’ arbeitet momentan daran, diese Probleme zu beheben, um einen barrierefreie Nutzung zu ermöglichen. In leider noch unbestimmter Zeit werden die Probleme behoben sein.
Nicht-barrierefreie Inhalte stellen wir Ihnen auf Anfrage in einem barrierefreien Format zur Verfügung, beispielsweise Transkriptionen für Videos oder PDF-Dokumente.
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Stand: 04/2025