Barrierefreiheiterklärung
eneREGIO GmbH || Stand 04_2025
Unsere Barrierefreiheitserklärung können Sie sich auch hier VORLESEN lassen.
Informationen über Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Die eneREGIO GmbH ist gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 2, Anlage 3 Nr. 1 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie § 12 Nr. 2 der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verpflichtet, Informationen bereitzustellen, wie ihre über Webseite erbrachten Dienstleistungen die Barrierefreiheitsanforderungen nach dem BFSG und der BFSGV erfüllen.
Mit diesen Informationen kommen wir unserer gesetzlichen Verpflichtung nach und erläutern nachfolgend, wie wir die Vorgaben zur Barrierefreiheit auf der Webseite www.eneregio.com umsetzen.
1. Umfang der Barrierefreiheit
Die eneREGIO GmbH gestaltet ihre Webseite www.eneregio.com im Einklang mit den Vorgaben des BFSG sowie der BFSGV barrierefrei und berücksichtigt dabei den Stand der Technik.
Folgende Inhalte fallen gemäß § 1 Absatz 4 BFSG nicht in den Anwendungsbereich des BFSG sowie der BFSGV:
- Dateiformate von Büro-Anwendungen, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden
- Inhalte von Dritten, die von der eneREGIO GmbH weder finanziert noch entwickelt werden noch dessen Kontrolle unterliegen
- Inhalte unserer Webseite www.eneregio.com , die als Archive gelten, da ihre Inhalte nach dem 28. Juni 2025 weder aktualisiert noch überarbeitet werden.
2. Beschreibung der Dienstleistungen auf der Webseite www.eneregio.com
Die auf der Webseite www.eneregio.com angebotenen Dienstleistungen dienen
- der Informationsbereitstellung über das Unternehmen und die angebotenen Tarife/Produkte,
- der Bereitstellung von Informationen für die Kontaktaufnahme zur eneREGIO GmbH
- dem Abschluss von Verträgen über folgende Produkte und Dienstleistungen:
- Stromlieferungen,
- Gaslieferungen,
- Netzanschlüsse,
- Messstellenbetrieb
3. Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Nutzung der Dienstleistungen auf der Webseite www.eneregio.com erforderlich sind
Die betroffenen Inhalte sind klar strukturiert, in verständlicher Sprache verfasst und kontrastreich dargestellt. Die Navigation und alle wesentlichen Funktionen – wie etwa die Kontaktaufnahme, das Ausfüllen von Formularen oder die Nutzung von Online-Diensten – sind vollständig per Tastatur bedienbar und mit gängigen Screenreader-Technologien kompatibel.
Zur besseren Wahrnehmbarkeit sind alle Textinhalte in Formaten verfügbar, die sich für die Nutzung unterstützender Technologien wie Screenreader eignen. Wir verzichten auf zeitlich begrenzte Inhalte die die Bedienung erschweren könnten.
Nutzerinnen und Nutzer haben so die Möglichkeit, die Inhalte der Website an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen und die angebotenen Dienstleistungen – z. B. über unsere Kontaktformulare, per E-Mail oder telefonisch – gleichberechtigt in Anspruch zu nehmen.
4. Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen
Vom BFSG umfasste Dienstleistungen müssen gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 1 BFSG die Barrierefreiheitsanforderungen der BFSGV erfüllen.
Gemäß Nr. 2 der Anlage 3 zum BFSG können wir harmonisierte Normen und technische Spezifikationen mit Bezug auf Barrierefreiheit von Webseiten und Apps, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, vollständig oder in Teilen anwenden, um den Anforderungen zur Informationserteilung zu entsprechen. Bei Produkten und Dienstleistungen, die harmonisierten Normen oder Teilen davon entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird nach § 4 BFSG vermutet, dass sie die Anforderungen der nach § 3 Absatz 2 BFSG zu erlassenden Rechtsverordnung erfüllen, soweit diese Anforderungen von den betreffenden Normen oder von Teilen dieser Normen abgedeckt sind. Die für Webseiten und Apps öffentlicher Stellen anwendbare Norm ist die EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Bis die auf unsere Dienste anwendbare, aktuell noch in Erarbeitung befindliche harmonisierte Norm veröffentlicht wird, wenden wir die Vorgaben der EN 301 549 auf unsere Webseiten und Apps entsprechend an.
Unsere über die Webseite www.eneregio.com erbrachten und vom BFSG betroffenen Dienstleistungen sind mit der EN 301 549 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 vereinbar, soweit deren Vorgaben mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit nach dem BFSG übereinstimmen.
Die Ausnahmen von der Anwendbarkeit des BFSG sind unter Ziffer 1 dieser Erklärung dargestellt.
Unsere Webseite www.eneregio.com und die dort bereitgestellten Dienstleistungen sind damit auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet worden.
5. Schlichtungsverfahren
Ein Verbraucher ist gemäß § 34 Absatz 1 BFSG berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 16 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes anzurufen, wenn ein vom BFSG betroffenes Produkt oder eine Dienstleistung nicht die Vorgaben des BFSG und der BFSGV einhält und der Verbraucher das Produkt oder die Dienstleistung deshalb nicht oder nur in eingeschränkter Weise nutzen kann. Gemäß § 34 Absatz 2 BFSG kann darüber hinaus bei der Schlichtungsstelle nach § 16 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes ergänzend auch ein Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens zur außergerichtlichen Beilegung einer Streitigkeit aus einem Verbrauchervertrag oder über das Bestehen eines solchen Vertragsverhältnisses gestellt werden.
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de
6. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de
Stand: 04/2025