Häufig gestellte Fragen zum Zählerwechsel

1. Warum muss der Zähler gewechselt werden?

Zur Abrechnung des Verbrauchs von Strom, Gas, Wasser und Wärme werden Messeinrichtungen eingesetzt. Damit Messwerte, die Grundlage der Verbrauchsabrechnung sind, garantiert werden können, sind alle Netz- bzw. Messstellenbetreiber nach dem Eichgesetz verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ihre Zähler für Strom, Gas, Wasser und Wärme auszutauschen oder nacheichen zu lassen.

Das betrifft auch die in Ihren Messstellen installierten Zähler. Nur so können wir die Verwendung exakter Messergebnisse als Abrechnungsgrundlage gewährleisten.

2. Was kostet der Zählerwechsel?

Der Austausch des Zählers auf Veranlassung durch uns ist für unsere Kunden kostenfrei. Die Kosten werden von uns getragen.

Erfolgt der Zählerwechsel auf Ihren ausdrücklichen Wunsch, können Ihnen hierfür Kosten entstehen. Wir beraten Sie hierzu gern.

3. Können sich Mitarbeiter, die den Zählerwechsel durchführen, ausweisen?

Alle Mitarbeiter der eneREGIO bzw. von uns Beauftragte können sich ausweisen. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall bei unserem Kundenservice nach.

4. Warum wird mir ein Termin vorgegeben? Muss ich anwesend sein oder kann ich den Termin verschieben?

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber sind wir verpflichtet, eine Vielzahl an Zählern in einem bestimmten Zeitraum auszuwechseln. Unsere Beauftragten können diese Aufgaben nur bewältigen, wenn dies innerhalb eines Zeitplans erfolgt. Selbstverständlich bemühen wir uns im Einzelfall eine gemeinsame Lösung mit Ihnen zu finden. Die Kontaktdaten hierzu finden Sie auf der Informationskarte zum Zählerwechsel.

Wichtig ist für unsere Beauftragten, dass diese Zugang zum Zähler erhalten. Ihre persönliche Anwesenheit ist nicht unbedingt erforderlich. Gern können Sie den Zutritt zu Ihrer Messeinrichtung auch durch Nachbarn oder andere Personen Ihres Vertrauens sicherstellen.

5. Wie lange dauert die Versorgungsunterbrechung bei einem Wechsel eines Zählers?

Die Dauer von Versorgungsunterbrechungen hängen von Zugangsmöglichkeiten, der Art des Zählers und anderen technischen Gegebenheiten ab. Unsere Beauftragten können in der Regel sicherstellen, dass Ihre Versorgung wegen eines Zählerwechsels nach ungefähr 15 bis 20 Minuten wieder gewährleistet ist.

Sofern es erforderlich ist, mit dem Zählerwechsel zusätzliche Aktivitäten (z. B. Umbau einer Messstelle) zu verbinden, kann der Zeitraum abweichen. In diesen Fällen stimmen sich unsere Beauftragen regelmäßig mit den Anschlussnutzern bzw. Anschlussnehmern ab.

6. Müssen beim Wechsel des Strom-, Wasser- oder Gaszählers alle Verbrauchsgeräte vom Netz genommen werden?

Während der Arbeiten ist die Strom-, Wasser- oder Gasversorgung kurzfristig unterbrochen.

Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass alle empfindlichen elektronischen Geräte sowie Gasverbrauchsgeräte zum Zeitpunkt des Zählerwechsels ausgeschaltet bzw. von der Versorgungszufuhr getrennt sind. Dies gilt auch für in „Stand-by“ betriebene Geräte, wie z.B. Fernseher, Computer, Telefonanlagen, Satelliten-Anlagen, Gas-Thermen und sonstige Steuerungsgeräte. Wenn Ihr Wasserzähler gewechselt wird bitten wir Sie in diesem Zeitraum kein Wasser zu entnehmen damit keine Lufteinschlüsse in den Leitungen entstehen. Spül- und Waschmaschienen können in diesem Zeitraum auch nicht betrieben werden.

Nach dem Wechsel der Messeinrichtung sollten Sie überprüfen, ob Ihre Geräte und Anlagen wieder betriebsbereit sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass die eneREGIO für ggf. entstehende Überspannungsschäden oder Störungen durch nicht entlüftete Gas- oder Wasserleitungen keine Gewährleistung übernehmen kann, da die Bedienung der Kundenanlage nicht zum Verantwortungsbereich der eneREGIO gehört.

7. Was muss ich im Notfall nach einem Zählerwechsel tun?

Stellen Sie fest, dass nach einem Zählerwechsel

  • ein ungewöhnlich starker Gasgeruch wahrnehmbar ist?
  • Ihre Gastherme nicht mehr funktioniert?
  • nach einem Austausch des Wasserzählers es an der Verschraubung tropft?
  • Elektrogeräte nicht mehr funktionieren?
  • andere Störungen auftreten?

Nicht immer hängt dies unmittelbar mit dem Austausch eines Zählers zusammen. Sollte unser Beauftragter noch in der Nähe des Installationsortes sein, so sprechen Sie Ihn bitte darauf an oder nehmen telefonisch Kontakt mit uns auf. Grundsätzlich bitten wir Sie, sich im Notfall immer direkt an unsere Notfall-Nummern zu wenden.

8. Was muss ich tun, wenn ich den Verdacht habe, dass meine Messeinrichtung defekt ist?

Falls Sie Zweifel haben, ob die Messeinrichtung korrekt funktioniert, können Sie beim Messstellenbetreiber (in der Regel eneREGIO) die Nachprüfung der Messeinrichtung beantragen. Bei einer Nachprüfung wird die Messeinrichtung stets ausgetauscht (sogenannter Gerätewechsel). Das ist mit Kosten verbunden, die für die Nachprüfung einer Messeinrichtung und den Gerätewechsel anfallen. Grundsätzlich haben Sie diese Kosten als Auftraggeber zu tragen. Falls sich jedoch bei der Nachprüfung ergibt, dass die Messeinrichtung nicht mehr hätte betrieben werden dürfen (Messfehler), trägt selbstverständlich der Messstellenbetreiber (in der Regel eneREGIO) die Kosten. Wenn Sie die Überprüfung der Messeinrichtung beauftragen möchten, setzen Sie sich bitte mit unserem Kundenservice in Verbindung. Wir beraten Sie gern.