Anmeldung von Erzeugungsanlagen

Um Ihnen den Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage so einfach wie möglich zu gestalten, stellen wir Ihnen nachfolgend die Arbeitsschritte von der Anmeldung bis zur Abnahme Ihrer Anlage dar.

Mit der Anmeldung teilen Sie uns mit, dass Sie eine Erzeugungsanlage planen.
Bitte übersenden Sie uns hierzu folgende vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen:

Anmeldung zum Netzanschluss oder

Anmeldung und Kurzinformation Mikro (Steckdosen) PV Anlage

Auswahl Messkonzept

Datenerfassungsblatt der Erzeugungsanlage

Erklärung zum Netzsicherheitsmanagement

Übersichtsschaltplan der Erzeugungsanlage

Lageplan mit Flurstücknummer(n), Grundstücksgrenzen, Aufstellungsort der Erzeugungsanlage
(mit Kennzeichnung der Neuanlage und/oder gegebenenfalls der Bestandsanlage/n)

Generatordatenblatt (bei PV-Anlagen nicht erforderlich)

  • ggf. Vollmacht des Betreibers/Grundstückseigentümers

an folgende Adresse:

eneREGIO GmbH
Netzplanung
Rastatter Straße 14-16
Fax: 07222 405688 703
E-Mail:

Durch eine E-Mail oder Schreiben wird Ihnen der Eingang Ihrer Anmeldung von uns bestätigt. Aufgrund Ihrer Anmeldung führen wir automatisch und für Sie kostenlos eine Netzverträglichkeitsprüfung durch und Sie erhalten im Anschluss eine Einspeisezusage bzw. einen Netzanschlussvertrag mit integrierter Einspeisezusage.

Um den technisch und gesamtwirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt zum vorhandenen Netz für die geplante Anlage zu lokalisieren, ist vorab eine Netzverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der örtlichen Netzstruktur notwendig. Hierfür müssen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Erst mit Abschluss der Netzverträglichkeitsprüfung kann eine verbindliche Aussage über den Verknüpfungspunkt Ihrer Erzeugungsanlage getroffen werden.

Wenn Sie Fragen zur Netzverträglichkeitsprüfung haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an

Sie erhalten innerhalb der gesetzlichen Vorgaben eine Einspeisezusage mit Benennung des Verknüpfungspunktes und gegebenenfalls einen Schemaplan zur Lokalisierung des genannten Verknüpfungspunktes sowie weitere technische Vorgaben bezüglich des Anschlusses Ihrer Erzeugungsanlage. Die Einspeisezusage hat eine Gültigkeit von 6 bis 12 Monaten.
Im Allgemeinen wird für Anlagen mit einer Generatorleistung > 30 kVA (bei PV > 30 kWp) oder bei Anschluss in der Mittelspannung ein Netzanschlussvertrag abgeschlossen. Hierin wird ein Realisierungsfahrplan über Inhalt, zeitliche Abfolge und Verantwortlichkeiten zur Errichtung der Erzeugungsanlage und zur Realisierung des Netzanschlusses vereinbart. Ihre befristete Einspeisezusage wird durch den unterschriebenen Netzanschlussvertrag abgelöst und muss dann nicht mehr verlängert werden. Anschließend werden in der Bauphase die Netzanschlussanlagen errichtet.

Für die Beauftragung des Netzanschlussvertrages setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Um eine zügige und diskriminierungsfreie Anschlussbearbeitung gewährleisten zu können, setzen wir die technische Richtlinie VDE-AR-N 4105 bzw. im Mittelspannungsnetz die technische Richtlinie  Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz des BDEW um.

Eine Projektierung ist i.d.R. nur bei größeren Anlagenbauten notwendig. Nach Festlegung der gewählten Trasse erstellen wir Ihnen gerne auf Wunsch nach Eingang der benötigten Unterlagen einen detaillierten Kostenvoranschlag für die Verlegung der kundeneigenen Anschlussleitung. Hierfür benötigen wir einen Trassenplan mit der schriftlichen Zustimmung aller betroffenen privaten und öffentlichen Grundstückseigentümer.
Die Inbetriebsetzung ist mit einem Vorlauf von mindestens 10 Werktagen bei uns anzuzeigen. Bei der Abnahme von Anlagen sind grundsätzlich der Anlagenerrichter, der Betriebsverantwortliche und zwingend ein Mitarbeiter oder Beauftragter der eneREGIO GmbH anwesend. Zu diesem Termin wird auch der Zweirichtungszähler durch den Mitarbeiter der eneREGIO gesetzt.

Für die Inbetriebsetzung sind erneut einige Formulare bzw. Unterlagen erforderlich:

Antrag auf Inbetriebsetzung

Inbetriebsetzungsprotokoll

Auswahl Messkonzept

Erklärung zum Netzsicherheitsmanagement

Fragebogen EEG-Umlage PV

Auswahl der Veräuserungsform

ggf. Datenblatt Speichersysteme

ggf. Auswahl Speicherschema

ggf. Fragebogen EEG-Umlage Speichersystem

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Freischaltstelle
  • VDE-Prüfzertifikat u. Konformitätserklärung
  • Zulassungsbescheid der BAFA (Nur bei KWK-Anlagen – Informationen finden Sie hier
  • Bestätigung der Anmeldung an die Bundesnetzagentur (EEG-Anlagen)

Einige kostenfreie Richtlinien für den Anschluss von Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz bzw. Mittelspannungsnetz finden Sie auf unserer Internetseite unter Richtlinien zum Netzanschluss.

Wichtiger Hinweis zur Förderung  Ihrer EEG-Anlage:

Gemäß § 5 Absatz 1 Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) sind Sie als Betreiber einer PV-Anlage (auch Stromspeicher!) verpflichtet, diese im Marktstammdatenregister rechtzeitig zu registrieren.

Die Meldung hat innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme der Anlage durch den Betreiber zur erfolgen. Im Falle der Nichteinhaltung der Frist wird die Förderung gem. § 52 Abs. 1 EEG 2021 auf Null reduziert, solange der Anlagenbetreiber die zur Registrierung der Anlage erforderlichen Angaben nicht an das Register übermittelt hat und die Meldung nach § 71 Nr. 1  (Mitteilung der erforderlichen Daten für die Endabrechnung bis zum 28.02. des Folgejahres an den Netzbetreiber) noch nicht erfolgt ist. Der anzulegende Wert verringert sich um jeweils 20 % sofern § 52 Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EEG 2021 eintreten.

Die Registrierungsbestätigung ist in Kopie bei der eneREGIO GmbH einzureichen. Sobald die Photovoltaikanlage in Betrieb genommen wurde und uns alle notwendigen Unterlagen vorliegen, übersenden wir Ihnen den Vertrag über den Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen.