Marktstammdatenregister

Was ist das MaStR und warum muss ich meine Erzeugungsanlage dort registrieren?

Im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur werden alle mit dem öffentlichen Stromnetz verbundenen Stromerzeugungsanlagen und Batteriespeicher registriert – vom großen Kohlekraftwerk bis zur Mini-Photovoltaikanlage an Ihrem Balkon. Die Energiewende ist dadurch geprägt, dass eine Vielzahl von kleinen Anlagen mit schwankender Leistung zunehmend große steuerbare Kraftwerke ablösen. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und den Netzausbau planen zu können, ist ein zentrales Register aller Stromerzeugungsanlagen notwendig. Daher ist auch die Registrierung von EEG- und KWK-Anlagen verpflichtend.

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Ablauf der Registrierung im MaStR:

Im Onlineportal des MaStR werden Sie Schritt für Schritt durch die Registrierung geführt. Sie müssen sowohl sich selbst als Anlagenbetreiber als auch ihre Anlage(n) registrieren. Um die Datenqualität im MaStR zu erhöhen, unterliegt ein Teil der Daten der Prüfung durch den Anschlussnetzbetreiber. Dieser ergänzt auch die Daten zur Lokation.

Bitte beachten Sie Ihre Registrierungsfrist!

Für die Erfüllung von Registrierungspflichten gilt generell eine Frist von einem Monat ab Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage. Eine verspätete Registrierung kann eine Reduzierung der Förderung zur Folge haben. Informieren Sie sich daher hier rechtzeitig zu den Fristen.

FAQs zum Marktstammdatenregister

 

Registrierungspflichtige Marktakteure sind Personen, Behörden und Organisationen, die bestimmte Funktionen im Energiemarkt wahrnehmen.

Die größten Gruppen sind dabei die Betreiber von Strom- oder Gaserzeugungsanlagen sowie die Betreiber der Strom- und Gasnetze.

Bitte beachten Sie:
Die Registrierung und Aktualisierung der Daten im MaStR ist nicht freiwillig, sondern verpflichtend. Als Anlagenbetreiber*in sind Sie verantwortlich, Ihre Daten aktuell zu halten. Kommt es zu Veränderungen, sind diese unverzüglich im Marktstammdatenregister zu berichtigen.

Generell müssen alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen, die unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, registriert werden.

Verbrauchsanlagen sind nur registrierungspflichtig, wenn diese an das Hoch- oder Höchstspannungsnetz (Strom) bzw. das Fernleitungsnetz (Gas) angeschlossen sind.

Bitte beachten Sie:

  • Sollten Sie Ihre Anlage vor dem Start des MaStR im Jahr 2019 bereits in einem anderen Register gemeldet haben, muss sie neu im MaStR registriert werden.
  • Manche Anlagenbetreiber*innen erhalten keine Förderzahlungen oder sind so eingestellt, dass sie keinen Strom ins Netz einspeisen. Diese Stromerzeugungsanlagen sind dennoch zu registrieren.
  • Auch sehr kleine Anlagen (sogenannte Plug-in-, Mini-PV- oder Balkon-PV-Anlagen) und Stromspeicher sind im MaStR zu registrieren.

Bei einem Verstoß gegen die Registrierungspflicht kann die Bundesnetzagentur unabhängig vom Netzbetreiber Bußgelder verhängen.
Sofern die Registrierung des Stromspeichers ausbleibt, kann es ebenfalls zu Kürzungen der Vergütungszahlungen auf die Einspeisung aus dem Stromspeicher sowie der verbundenen Erzeugungsanlage kommen.

Bitte beachten Sie:
Für Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme vor dem 31. Januar 2019 endete die Frist am 30. September 2021!
Sollten Sie Ihre Anlage bis zum 31.01.2021 nicht registriert haben, sind wir als zuständiger Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, Vergütungszahlungen (wie Einspeisevergütung, Förderung, Marktprämie, Zuschläge) für diese Anlage einzubehalten.

Alle Änderungen der Stammdaten der Einheiten/Anlagen und Änderungen beim Anlagenbetreibenden sind in der Regel spätestens einen Monat nach der Änderung im MaStR-Webportal der Bundesnetzagentur zu aktualisieren. Dies gilt z. B. für technische Änderungen, Leistungsänderungen, Anlagenbetreiberwechsel und Adressänderungen von Marktakteuren. Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Verwaltung der Einheit
Verwaltung eines Marktakteurs

Bitte beachten Sie:
Handelt es sich bei der Korrektur Ihrer Daten um für uns relevante Daten, wird unter Umständen eine neue Netzbetreiberprüfung gestartet.

Nach Abschluss Ihrer Registrierung haben wir als Netzbetreiber die Aufgabe, die Daten zu den Einheiten und Anlagen, die an unser Netz angeschlossen sind, zu prüfen und um technische Informationen zu ergänzen. Im Rahmen der Prüfung der Daten Ihrer Einheit oder Anlage haben wir einen Korrekturbedarf festgestellt. Die Informationen zu den abweichenden Daten können Sie im MaStR-Webportal der Bundesnetzagentur einsehen und korrigieren.

Hilfen der Bundesnetzagentur für Ihre Datenkorrektur:
Webhilfe zur Datenkorrektur
Handbuch zur Datenkorrektur