Veröffentlichungen nach EEG

Die gemäß Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) durch den aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber an die Anlagenbetreiber ausbezahlten Vergütungen werden durch den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber, abzüglich der vermiedenen Netzentgelte, dem aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber erstattet.

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Die für den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten wurden dem Übertragungsnetzbetreiber übermittelt. Die auf die einzelnen Energieträger aggregierten Daten werden durch einen Wirtschaftsprüfer bescheinigt. Ein Exemplar dieser Bescheinigung wird dem Übertragungsnetzbetreiber zur Verfügung gestellt.