Grund- und Ersatzversorgung

Grund- bzw. Ersatzversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Grundversorger ist verpflichtet, Jedermann gemäß den rechtlichen Bedingungen der Grundversorgung mit Elektrizität oder Gas zu versorgen.

Das Vertragsverhältnis zwischen Grundversorger und Haushaltskunden kann durch einen Vertrag in Schriftform aber auch durch konkludentes Handeln erfolgen. Letzteres bedeutet, dass mit der Stromabnahme an einer Entnahmestelle automatisch ein Vertrag mit demjenigen Grundversorger zustandekommt, dem die Entnahmestelle zugeordnet ist, sofern vorher kein anderer Energieliefervertrag abgeschlossen wurde. Auch bei Insolvenz eines Lieferanten fallen alle von dem ausgefallenen Lieferanten versorgten Kunden automatisch in die Ersatzversorgung. Das Versorgungsverhältnis kann durch den Kunden mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, z. B. zwecks Stromanbieterwechsel.

Nach den gesetzlichen Vorgaben der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Hiermit teilen wir mit, dass entsprechend den oben genannten Vorgaben zum 01. Juli 2021 die Grundversorger für das Netzgebiet der eneREGIO GmbH festgestellt wurden. Die Grundversorger vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 der einzelnen Konzessionsgebiete können der folgenden Tabelle entnommen werden.

Gemeinde Konzessionsart Teilgebiet(e) Grundversorger
76456 Kuppenheim Vollkonzession Stadtgebiet inkl. Oberndorf eneREGIO GmbH
76461 Muggensturm Vollkonzession ges. Gemeindegebiet eneREGIO GmbH

Stand: 20.07.2021

Ergänzende Bedingungen zur StromGVV

Ergänzende Bedingungen StromGVV (gültig ab 01.01.2023)

Preisblätter zu den Ergänzenden Bedingungen StromGVV

Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen StromGVV (gültig ab 01.01.2023)

Informationen zur Streitbeilegung
Informationen zur Streitbeilegung finden Sie hier.