Netzzugang

Hier finden Sie allgemeine Informationen, Richtlinien und Verträge zum Netzzugang zu unseren Stromversorgungsnetzen.

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Das Vertragsverhältnis zwischen der eneREGIO GmbH und dem einzelnen Anschlussnehmer in den Netzbereichen der eneREGIO ist privatrechtlich geregelt. Rechtsgrundlage hierfür ist die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) in Verbindung mit unseren Verträgen.

Kontaktdaten des Netzbetreibers

Email:
BDEW-Codenummer : 9900450000009
Unsere vollständigen Kontaktdatenblätter finden Sie unter Marktkommunikation.

Lieferantenrahmenvertrag

Der Lieferantenrahmenvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner zur Ausspeisung und Abwicklung von Stromtransporten zum Zwecke der Strombelieferung von Letztverbrauchern, die mittels Ausspeisepunkten an das Verteilernetz der eneREGIO GmbH angeschlossen sind.

 

Netznutzungsvertrag

Der Netznutzungsvertrag vermittelt dem Netznutzer den Zugang zum gesamten örtlichen Verteilnetz und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner betreffend den Zugang zum Zwecke der Netznutzung.
Voraussetzung für die Netznutzung ist das Bestehen eines reinen Stromliefervertrages (ohne Netznutzung) zwischen dem Netznutzer und einem oder mehreren Stromlieferanten.

Netznutzungsvertrag, Lieferantenrahmenvertrag Strom (Stand 21.12.2020)

Messstellenrahmenvertrag

Der Messstellenrahmenvertrag regelt die Voraussetzungen sowie die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs i. S. d. § 3 Nr.26b EnWG und gegebenenfalls der Messung i. S. d. § 3 Nr.26c EnWG in den Bereichen Elektrizität und/oder Gas durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber im Netzgebiet des Netzbetreibers.

Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Informationen für Verbraucher mit eigenem Netznutzungsvertrag

Für Verbraucher, die einen eigenen Netznutzungsvertrag wünschen, haben wir auf dieser Seite einige Informationen zusammengestellt:

Die Ausfertigung des Vertrages und der Versand erfolgen durch uns. Falls Sie den Netznutzungsvertrag nicht selbst unterzeichnen wollen, müssen Sie den Unterzeichner zum Vertragsabschluss bevollmächtigen. Vertragspartner sind aber in jedem Fall Sie als Netznutzer und wir als Netzbetreiber. Durch den Abschluss des Netznutzungsvertrages werden Sie ab dem Termin, den uns Ihr Lieferant mitteilt, selbst „Schuldner der Netzentgelte” und damit verantwortlich für die Zahlung der Netzentgelte an uns.

Für einen Haushaltskunden mit Standardzähler (im Beispiel durch die eneREGIO gestellt) beinhaltet eine Netznutzungsrechnung Strom folgende Positionen (Jahr 2017):

  • Netznutzung Arbeitspreis pro kWh 5,22 ct/kWh
  • Messstellenbetrieb (Zählergebühr) 9,50 Euro/Jahr
  • Konzessionsabgabe bis zu 1,32 ct/kWh (je nach Gemeinde)
  • Aufschlag aus Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,438 ct/kWh
  • § 19 StromNEV-Umlage 0,388 ct/kWh
  • § 17 EnWG (Offshore-Haftungsumlage) -0,028 ct/kWh
  • § 18 AbLaV-Umlage 0,006 ct/kWh
  • Aktuell gültige Mehrwertsteuer, derzeit 19 %

Falls Sie sich für einen Zähler eines anderen Messstellenbetreibers entscheiden und/oder die Messung des Verbrauchs durch einen anderen Messdienstleiter erfolgt, entfällt die Positionen „Messstellenbetrieb”.

Unsere kompletten Preisblätter Netznutzung finden Sie unter Entgelte. Die Preise werden in der Regel einmal jährlich jeweils zum 1. Januar nach gesetzlichen Vorgaben angepasst. Über die Höhe der gültigen Netzentgelte können Sie sich bei uns im Internet informieren.

Sie erhalten von uns die Netznutzungsrechnung standardmäßig in Papierform. Die Rechnung senden wir Ihnen direkt zu, falls Sie uns nicht einen abweichenden Rechnungsempfänger nennen.

Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie einen abweichenden Rechnungsempfänger angeben, der die Rechnungsabwicklung für Sie vornimmt, sind Sie selbst als unser Vertragspartner für die fristgerechte Zahlung verantwortlich. Mögliche Konsequenzen einer nicht fristgerechten Zahlung gehen bis hin zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung der Anlage) und gerichtlichen Beitreibung offener Forderungen.