Gasversorgungsgebiet

Die eneREGIO GmbH ist zuständig für die Gasversorgung in den Gemarkungsgebieten der Stadt Kuppenheim
einschließlich Oberndorf und der Gemeinde Muggensturm.

Antrag auf Netzanschluss

Sie wünschen einen neuen Versorgungsanschluss oder die Änderung des bestehenden Anschlusses bei uns zu beauftragen? Auch die Erstellung eines Baustrom- oder Bauwasseranschlusses können Sie hier veranlassen. Wir sagen wie!

Bei einem Bauvorhaben im Netzgebiet der eneREGIO werden die Anschlüsse zur Versorgung mit Strom, Gas und Wasser von der eneREGIO hergestellt. Diese werden auch als Hausanschlüsse bezeichnet. Ein Hausanschluss ist die Verbindung zwischen den Hauptleitungen des Versorgungsunternehmens und den Leitungen der Inneninstallation der Verbraucher bzw. Anschlussnehmer.

Mit der Anmeldung teilen Sie, oder idealerweise Ihr Installateur in Ihrem Auftrag, uns mit, dass Sie einen Gasanschluss benötigen.

Die Annmeldung kann

Durch eine E-Mail  wird Ihnen automatisch der Eingang Ihrer Anmeldung von uns bestätigt.

Die Pläne müssen maßstabsgerecht sein. (Keine verkleinerten Kopien) Der Lageplan muss das Grundstück vollständig mit allen Grenzen und Gebäuden enthalten. In dem Untergeschossplan ist der vorgesehene Anschlussraum zu kennzeichnen.

Benötigen sie Anschlüsse mehrerer Gewerke, machen Sie bitte im Antrag Angaben zu allen gewünschten Anschlüssen, nur so können wir Ihnen das wirtschaftlichste Angebot erstellen.

Wir prüfen Ihre Angaben auf Vollständigkeit und geben Ihren Antrag an die Fachabteilung zur Prüfung der Netzverträglichkeit weiter.

Eine Festlegung vor ORt ist i.d.R. nur bei „nicht Standartanschlüssen“ notwendig. Nach gemeinsamer Festlegung der gewählten Trasse erstellen wir Ihnen gerne  einen detaillierten Kostenvoranschlag für die Verlegung der Anschlussleitung oder Errichtung einer kundeneigenen Gasübergabestation. Hierfür benötigen wir einen Trassenplan mit der schriftlichen Zustimmung aller betroffenen privaten und öffentlichen Grundstückseigentümer.

Um den technisch und gesamtwirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt zum vorhandenen Netz für die geplanten Anschlüsse zu lokalisieren, ist vorab eine Netzverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der örtlichen Netzstruktur notwendig. Hierfür müssen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Erst mit Abschluss der Netzverträglichkeitsprüfung kann eine verbindliche Aussage über den Verknüpfungspunkt und ob dass das örtliche Netz die für Ihren Anschluss benötigte Leistung liefern kann.

Wenn Sie Fragen zur Netzverträglichkeitsprüfung haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an netzanschluss@eneregio.com

Sie erhalten innerhalb der gesetzlichen Vorgaben ein Angebot für die Erstellung Ihres Anschlusses.

Im Allgemeinen wird für Anschlüsse mit einer Leistung > 100 KW  oder bei Anschluss an das Hochdrucknetz ein Netzanschlussvertrag abgeschlossen. Anschließend werden in der Bauphase die Netzanschlussanlagen errichtet.

Für die Beauftragung des Netzanschlussvertrages setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Unsere Mitarbeiter und Nachunternehmer bauen in Abstimmung mit Ihnen und entsprechend Ihrem Anlagenvortschritt sofern erforderlich Ihren Anschluss.

Ihr Installateufachbetrieb meldet uns, dass er die gebäudeinterne Installation errichtet hat und vereinbart mit uns einen Termin zur Inbetriebnahme und Zählersetzung.

Die Inbetriebsetzung ist mit einem Vorlauf von mindestens 10 Werktagen bei uns anzuzeigen. Bei der Abnahme von Anlagen sind grundsätzlich der Anlagenerrichter, der Betriebsverantwortliche und ein Mitarbeiter oder Beauftragter der eneREGIO GmbH anwesend. Zu diesem Termin wird auch der Zähler durch den Mitarbeiter oder Beauftragten der eneREGIO gesetzt.

Für die Inbetriebsetzung sind erneut einige Formulare bzw. Unterlagen erforderlich, welche Sie in unserem Downloadbereich NETZE finden. So u.a.

  • Antrag auf Inbetriebsetzung
  • Inbetriebsetzungsprotokoll
  • Auswahl Messkonzept

Unser Online-Portal für Ihren Netzanschluss

Im Rahmen der Digitalisierung bieten wir Ihnen die Beantragung und Abwicklung Ihres Netzanschlusses (Hausanschluss) komfortabel über unser Onlineportal an.

Weitere Hinweise

Unsere aktuell gültigen Preise für die Herstellung eines Hausanschlusses für das jeweilige Gewerk finden Sie auf unserer Internetseite in unserem Downloadbereich NETZE.

Grundsätzlich erfolgt die Verlegung und Herstellung der Hausanschlüsse immer auf direktem und kürzestem Wege zum Anschlussobjekt. Zu beachten ist auch, dass Hausanschlüsse weder massiv überbaut (keine Garagen, Teiche, Gartenhütten, usw.) noch mit Bäumen oder tiefwurzelnden Gewächsen überpflanzt werden dürfen.

Bei Fragen oder zur Antragsübersendung kontaktieren Sie uns gerne.

Kosten für den dauerhaften Anschluss

Ihr Gasanschluss

Die Kosten für einen Standard-Netzanschluss für ein Wohngebäude mit 1-2 Wohneinheiten ergeben sich aus:

  • Grundbetrag Netzanschluss (15 Meter ab Grundstücksgrenze)
  • Kosten pro Meter Mehrlänge
  • Baukostenzuschuss (BKZ) abhängig von der Höhe Ihrer Netzanschlussleistung
  • Optional:
    • Mehrsparten- Wand- oder Bodeneinführung

Beispielrechnung für einen Gasanschluss

Die Beispielrechnung bezieht sich auf einen Standard-Gasanschluss für ein Wohngebäude mit 1-2 Wohneinheiten und einer Anschlussleistung bis 30 kW. Wir rechnen mit einer Anschlusslänge von der Grundstücksgrenze zum Anschlusspunkt im Gebäude von 15 m.

KostenfaktorenEuro/Stück
Grundpauschale für einen Gasanschluss inkl. Tiefbau5.659,00
Sonderrabatt Bestellung Gaseinzelanschluss-2.000,00
Mehrlänge, 9,00 € je Meter Leitung (ab 15m)0,00
Mehrlänge, 66,00 € je Meter Graben (ab 15m)0,00
Baukostenzuschuss für das vorgelagerte Netz für 1-2 Wohneinheiten je KW, ab 101 KW0,00
Netzanschlusskosten3.659,00
Umsatzsteuer 19 %695,21
Gesamtbetrag Netzanschluss4.354,21

Bitte beachten Sie die ergänzenden Informationen und folgende Hinweise

Unverbindlichkeit
Die Preise der Beispielrechnung sind unverbindlich. Folgende Faktoren haben einen Einfluss auf die Kosten und erfordern ein individuelles Angebot:

  • Besondere Gegebenheiten vor Ort, z. B. besondere Bodenverhältnisse, Schwierigkeiten bei der Kreuzung von Straßen oder anderen Anlagen, Anschlusslänge von > 40 Meter auf dem Kundengrundstück etc.
  • Verkehrsrechtliche Aufwendungen, wie z. B. Straßenabsperrungen, Ampelschaltungen
  • Gewerbeeinheiten und Wohngebäude mit mehr als 2 Wohneinheiten mit einer Netzanschlussleistung ab 30 kW

Dienstleistungen
Folgende Dienstleistungen sind in der Beispielrechnung nicht enthalten und können gerne mit angeboten werden:

  • Wandeinführung (für Gebäude mit Keller), in Mehrspartenausführung (Strom, Gas, Wasser & Telekommunikation)
  • Boden Mehrsparteneinführung (für Gebäude ohne Keller), Vgl. Wandeinführung (für Gebäude mit Keller)

Umsatzsteuer:
Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19 %. Die eneREGIO GmbH behält sich vor, neu hinzukommende Steuern und Abgaben zusätzlich in Rechnung zu stellen.

Rückerstattungsmöglichkeit bei Eigenleistungen

Sie beabsichtigen, die Tiefbauarbeiten zur Herstellung Ihres Netzanschlusses auf Ihrem Grundstück sowie den Mauerdurchbruch in Eigenleistung durchzuführen? Dann ist folgendes zu beachten:

Voraussetzung für Eigenleistungen:

  • Tiefbauarbeiten zur Herstellung Ihres Netzanschlusses auf Ihrem Grundstück sowie der Mauerdurchbruch müssen unseren Vorgaben für Eigenleistungen bei Tiefbauarbeiten für Netzanschlussleitungen entsprechen und uns vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt werden.
  • Bei Eigenleistungen sind Sie für die fachgerechte Herstellung des Mauerdurchbruchs und der Tiefbauarbeiten vollumfänglich verantwortlich. Hierzu gehören auch die Abdichtung zwischen Futterrohr und Gebäude.
  • Es sind ausschließlich gas- und wasserdichte Hauseinführungen und Leerrohrsysteme zu verwenden (Zertifizierung nach DVGW VP 601 und gemäß DIN 18533 und DIN 18012).
  • Kosten für Mehraufwendungen aufgrund einer nicht fachgerechten Ausführung der Eigenleistungen werden Ihnen als Anschlussnehmer*in zusätzlich in Rechnung gestellt.

Was müssen sie tun, um eine Rückvergütung für Eigenleistungen zu erhalten?

  • Tiefbauarbeiten auf eigenem Grundstück:
    fachgerechtes Ausheben, Einsanden, Verlegen des Warnbandes, Wiederanfüllen des Leitungsgrabens inkl. Sandbeistellung und Verdichten
    Pauschale Rückvergütung zzgl. Mehrwertsteuer: 975,00 €

Netzstrukturdaten gem. § 23c Abs. 4 EnWG

Stichtag aller Angaben: 31.12.2024

Richtlinien, Informationen und Formulare

Das Vertragsverhältnis zwischen der eneREGIO GmbH und dem einzelnen Anschlussnehmer in den Netzbereichen der eneREGIO ist privatrechtlich geregelt. Rechtsgrundlage hierfür ist die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) in Verbindung mit unseren Ergänzenden Bedingungen.

In unserem Downloadbereich NETZE / GAS finden Sie allgemeine Informationen, Richtlinien und Formulare zum Anschluss an unser Gasversorgungsnetz.

Netzzugang und Registrierung

Hier finden Sie allgemeine Informationen, Richtlinien und Verträge zum Netzzugang zu unseren Gasversorgungsnetzen.

Das Vertragsverhältnis zwischen der eneREGIO GmbH und dem einzelnen Anschlussnehmer in den Netzbereichen der eneREGIO ist privatrechtlich geregelt. Rechtsgrundlage hierfür ist die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) in Verbindung mit unseren Verträgen.

Kontaktdaten des Netzbetreibers:
Email: netze@eneregio.com
DVGW-Codenummer: 9870114400003
Unsere vollständigen Kontaktdatenblätter finden Sie unter Marktkommunikation.

Der Lieferantenrahmenvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner zur Ausspeisung und Abwicklung von Gastransporten zum Zwecke der Gasbelieferung von Letztverbrauchern, die mittels Ausspeisepunkten an das Verteilernetz der eneREGIO GmbH angeschlossen sind.

  • Lieferantenrahmenvertrag Gas (gültig ab 01.10.2022)

Die Verträge finden Sie in unserem Downloadbereich NETZE

Der Netznutzungsvertrag vermittelt dem Netznutzer den Zugang zum gesamten örtlichen Verteilnetz und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner betreffend den Zugang zum Zwecke des Gastransportes.

Voraussetzung für die Netznutzung ist das Bestehen eines reinen Gasliefervertrages (ohne Netznutzung) zwischen dem Netznutzer und einem oder mehreren Gaslieferanten.

Der Messstellenrahmenvertrag regelt die Voraussetzungen sowie die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs i. S. d. § 3 Nr.26b EnWG und gegebenenfalls der Messung i. S. d. § 3 Nr.26c EnWG in den Bereichen Elektrizität und/oder Gas durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber im Netzgebiet des Netzbetreibers.
In unserem Downloadbereich NETZE finden Sie das momentan aktuelle Formular

Für Verbraucher, die einen eigenen Netznutzungsvertrag wünschen, haben wir auf dieser Seite einige Informationen und Dokumente zusammengestellt:

Die Ausfertigung des Vertrages und der Versand erfolgen durch uns. Falls Sie den Netznutzungsvertrag nicht selbst unterzeichnen wollen, müssen Sie den Unterzeichner zum Vertragsabschluss bevollmächtigen. Vertragspartner sind aber in jedem Fall Sie als Netznutzer und wir als Netzbetreiber. Durch den Abschluss des Netznutzungsvertrages werden Sie ab dem Termin, den uns Ihr Lieferant mitteilt, selbst „Schuldner der Netzentgelte“ und damit verantwortlich für die Zahlung der Netzentgelte an uns.

Für einen Haushaltskunden mit Standardzähler (im Beispiel durch die eneREGIO gestellt) beinhaltet eine Netznutzungsrechnung bei einem Verbrauch von 15.000 kWh folgende Positionen (Jahr 2017):

  • Netznutzung Arbeitspreis pro kWh 1,233 ct/kWh
  • Netznutzung Grundpreis 30,00 Euro/Jahr
  • Messstellenbetrieb (Zählergebühr) 13,00 Euro/Jahr
  • Messdienstleistung 4,20 Euro/Jahr
  • Konzessionsabgabe bis zu 0,51 ct/kWh (je nach Gemeinde)
  • Aktuell gültige Mehrwertsteuer, derzeit 19 %

Falls Sie sich für einen Zähler eines anderen Messstellenbetreibers entscheiden und/oder die Messung des Verbrauchs durch einen anderen Messdienstleiter erfolgt, entfallen die Positionen „Messstellenbetrieb“ und/oder „Messung“.

Unsere kompletten Preisblätter zur Netznutzung finden Sie unter Entgelte. Die Preise werden in der Regel einmal jährlich jeweils zum 1. Januar nach gesetzlichen Vorgaben angepasst. Über die Höhe der gültigen Netzentgelte können Sie sich bei uns im Internet informieren.

Sie erhalten von uns die Netznutzungsrechnung standardmäßig in Papierform. Die Rechnung senden wir Ihnen direkt zu, falls Sie uns nicht einen abweichenden Rechnungsempfänger nennen.

Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie einen abweichenden Rechnungsempfänger angeben, der die Rechnungsabwicklung für Sie vornimmt, sind Sie selbst als unser Vertragspartner für die fristgerechte Zahlung verantwortlich. Mögliche Konsequenzen einer nicht fristgerechten Zahlung gehen bis hin zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung der Anlage) und gerichtlichen Beitreibung offener Forderungen.

Netznutzungsentgelte

Netzbetreiber sind verpflichtet, bei einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 und 5 ARegV ihre Netzentgelte anzupassen, soweit sich daraus eine Senkung der Netzentgelte ergäbe. Im Übrigen sind sie im Falle einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 bis 5 ARegV zur Anpassung der Netzentgelte berechtigt. Die Anpassung der Netzentgelte erfolgt zum 01. Januar eines Kalenderjahres.

In unserem Downloadbereich NETZE / GAS finden Sie die jeweils ab dem 01. Januar des jeweiligen Kalenderjahres gültigen Netznutzungsentgelte Gas der eneREGIO GmbH.

Das gesonderte Entgelt wird auf Basis des Leitfadens der Regulierungsbehörden zur Ermittlung von Sonderentgelten nach § 20 Abs. 2 GasNEV (Entgelte zur Vermeidung von Direktleitungsbau) Stand Juni 2012 errechnet.

Die Preise verstehen sich zuzüglich Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung, gegebenenfalls Konzessionsabgaben und gesetzlicher Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent.

Anfragen zur Auskunft oder Gewährung eines Sondernetzentgeltes richten Sie bitte an folgendes Postfach: netze@eneregio.com

Aktuell bestehen folgende Vereinbarungen zu Sondernetzentgelten:

Die eneREGIO GmbH bietet zur Absicherung von Kapazitäten, die im Rahmen der internen Bestellung gemäß der jeweils gültigen Kooperationsvereinbarung als unterbrechbare Kapazitäten bestätigt wurden, vertragliche Abschaltvereinbarungen mit einem reduzierten Netzentgelt gemäß § 14b EnWG an. Abschaltvereinbarungen gemäß § 14b EnWG werden befristet für den Buchungszeitraum der internen Bestellung abgeschlossen. Sie können ausschließlich von Letztverbrauchern und nachgelagerten Verteilernetzbetreibern mit registrierender Leistungsmessung in Anspruch genommen werden, deren Entnahmestelle im Netzgebiet einer Ausspeisezone/Teilnetz mit unterbrechbar bestätigter Kapazität liegt und mit einer entsprechender Verbrauchsstruktur einen tatsächlichen Beitrag zur Netzentlastung im Falle einer Einschränkung leisten können.

Sobald die von der eneREGIO GmbH über Abschaltvereinbarungen kontrahierte Abschaltleistung 100% des Anteils der unterbrechbar bestätigten Kapazität in einer Ausspeisezone/Teilnetz erreicht hat, der auf die Ausspeisezone/Teilnetz der eneREGIO GmbH entfällt, bietet die eneREGIO GmbH für diese Ausspeisezone/Teilnetz keine weiteren Abschaltvereinbarungen gemäß § 14b EnWG an. Die Vergabe erfolgt entsprechend der verfügbaren Abschaltleistung in der Reihenfolge des Eingangs der festen Zusagen zum Abschluss einer vertraglichen Abschaltvereinbarung nach § 14b EnWG.

Die Höhe der Reduzierung des Leistungsentgelts je Ausspeisezone/Teilnetz bemisst sich an dem vom vorgelagerten Netzbetreiber bei der Fakturierung der unterbrechbaren Bestellleistungen gewährten Abschlag auf das Netzentgelt für feste Bestellleistungen.

Bei einem unterjährigen Abschluss der vertraglichen Abschaltvereinbarung erfolgt eine in Bezug auf das Verhältnis des verbleibenden Verfügbarkeitszeitraums zum Kalenderjahr zeitanteilige Abrechnung des reduzierten Netzentgelts.

Das reduzierte Netzentgelt der Letztverbraucher, mit denen im Netzgebiet der verfügbaren Abschaltleistung eine vertragliche Abschaltvereinbarung gemäß § 14b EnWG besteht, ist in der folgenden Tabelle dargestellt.

Gasqualität

Erdgas ist ein Naturprodukt von verschiedener Qualität und Herkunft. Je nach Liefersituation unterscheidet es sich in der Konsistenz. Deshalb ist es notwendig das Gas an den Einspeisepunkten ins Netzgebiet der eneREGIO GmbH kontinuierlich zu messen.

Die zulässige Gasbeschaffenheit von Erdgas ist im DVGW-Arbeitsblatt G 260 „Gasbeschaffenheit“ festgelegt (zum Beispiel Brennwert zulässig zwischen 8,4 und 13,1 kWh/m³). Das Verfahren, wie der Abrechnungsbrennwert zu ermitteln ist, sowie die Energiemengenaufteilung innerhalb eines Abrechnungszeitraums, ist im Grundsatz im DVGW-Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung“ beschrieben.

Der monatliche Abrechnungs-Brennwert ist kein Stichprobenwert, sondern bildet das während dieses Monats im jeweiligen Brennwertbezirk gelieferte Gas tatsächlich mit seinen schwankenden Brennwerten energetisch exakt ab. Für die Ermittlung des mittleren Brennwerts eines über das Jahr gelieferten Gases wird ein gewichtetes Mittel aus den monatlich gelieferten Gasvolumina mit den jeweils zugehörigen Brennwerten gebildet.

Alle Bilanzierungsprozesse nach GaBi (Gasbilanzierung) werden mit dem Brennwert des Vorvormonates bilanziert.

Grund,- und Ersatzversorgung

Grund- bzw. Ersatzversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, dass die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Grundversorger ist verpflichtet, Jeden gemäß den rechtlichen Bedingungen der Grundversorgung mit Elektrizität oder Gas zu versorgen.

Das Vertragsverhältnis zwischen Grundversorger und Haushaltskunden kann durch einen Vertrag in Schriftform aber auch durch konkludentes Handeln erfolgen. Letzteres bedeutet, dass mit der Stromabnahme an einer Entnahmestelle automatisch ein Vertrag mit demjenigen Grundversorger zustandekommt, dem die Entnahmestelle zugeordnet ist, sofern vorher kein anderer Energieliefervertrag abgeschlossen wurde. Auch bei Insolvenz eines Lieferanten fallen alle von dem ausgefallenen Lieferanten versorgten Kunden automatisch in die Ersatzversorgung. Das Versorgungsverhältnis kann durch den Kunden mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, z. B. zwecks Gasanbieterwechsel.

Nach den gesetzlichen Vorgaben der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Hiermit teilen wir mit, dass entsprechend den oben genannten Vorgaben zum 01. Juli 2021 die Grundversorger für das Netzgebiet der eneREGIO GmbH festgestellt wurden. Die Grundversorger vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 der einzelnen Konzessionsgebiete können der folgenden Tabelle entnommen werden.

Hiermit teilen wir mit, dass entsprechend den oben genannten Vorgaben zum 01. Juli 2024 die Grundversorger für das Netzgebiet der eneREGIO GmbH festgestellt wurden. Die Grundversorger vom 01.01.2025 bis 31.12.2027 der einzelnen Konzessionsgebiete können der folgenden Tabelle entnommen werden.

Ergänzende Bedingungen zur GasGVV, sowie die Preisblätter zu den ergänzenden Bedingungen GasGVV
finden Sie in unserem Downlaodbereich NETZE / GAS

Marktkommunikation

In der Martktommunikation kommunizieren die Betreiber der Strom bzw. Gasnetze mit den unterschiedlichen Energiehändlern. Genaue Prozessabläufe und Fristen sind beim Strom durch die Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) und für Gas durch die Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas) geregelt.

  • Die Kommunikationsdatenblätter nach GeLi Gas
  • Sicherheitszertifikat Marktkommunikation Netzbetreiber Gas
  • Sicherheitszertifikat Marktkommunikation Vertrieb Strom und Gas

Diese Informationen finden Sie in unserem Downlaodbereich NETZE / GAS

© ENEREGIO 2026 || update: 18.05.2026