Gasversorgungsgebiet
Die eneREGIO GmbH ist zuständig für die Gasversorgung in den Gemarkungsgebieten der Stadt Kuppenheim
einschließlich Oberndorf und der Gemeinde Muggensturm.
Die eneREGIO GmbH ist zuständig für die Gasversorgung in den Gemarkungsgebieten der Stadt Kuppenheim
einschließlich Oberndorf und der Gemeinde Muggensturm.
Sie wünschen einen neuen Versorgungsanschluss oder die Änderung des bestehenden Anschlusses bei uns zu beauftragen? Auch die Erstellung eines Baustrom- oder Bauwasseranschlusses können Sie hier veranlassen. Wir sagen wie!
Bei einem Bauvorhaben im Netzgebiet der eneREGIO werden die Anschlüsse zur Versorgung mit Strom, Gas und Wasser von der eneREGIO hergestellt. Diese werden auch als Hausanschlüsse bezeichnet. Ein Hausanschluss ist die Verbindung zwischen den Hauptleitungen des Versorgungsunternehmens und den Leitungen der Inneninstallation der Verbraucher bzw. Anschlussnehmer.
1. Anmeldung
Mit der Anmeldung teilen Sie, oder idealerweise Ihr Installateur in Ihrem Auftrag, uns mit, dass Sie einen Gasanschluss benötigen.
Die Annmeldung kann
Durch eine E-Mail wird Ihnen automatisch der Eingang Ihrer Anmeldung von uns bestätigt.
Die Pläne müssen maßstabsgerecht sein. (Keine verkleinerten Kopien) Der Lageplan muss das Grundstück vollständig mit allen Grenzen und Gebäuden enthalten. In dem Untergeschossplan ist der vorgesehene Anschlussraum zu kennzeichnen.
Benötigen sie Anschlüsse mehrerer Gewerke, machen Sie bitte im Antrag Angaben zu allen gewünschten Anschlüssen, nur so können wir Ihnen das wirtschaftlichste Angebot erstellen.
2. Prüfen der Unterlagen
Wir prüfen Ihre Angaben auf Vollständigkeit und geben Ihren Antrag an die Fachabteilung zur Prüfung der Netzverträglichkeit weiter.
3. Gemeinsame Festlegung vor Ort (falls nötig)
Eine Festlegung vor ORt ist i.d.R. nur bei „nicht Standartanschlüssen“ notwendig. Nach gemeinsamer Festlegung der gewählten Trasse erstellen wir Ihnen gerne einen detaillierten Kostenvoranschlag für die Verlegung der Anschlussleitung oder Errichtung einer kundeneigenen Gasübergabestation. Hierfür benötigen wir einen Trassenplan mit der schriftlichen Zustimmung aller betroffenen privaten und öffentlichen Grundstückseigentümer.
4. Netzverträglichkeitsprüfung
Um den technisch und gesamtwirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt zum vorhandenen Netz für die geplanten Anschlüsse zu lokalisieren, ist vorab eine Netzverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der örtlichen Netzstruktur notwendig. Hierfür müssen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Erst mit Abschluss der Netzverträglichkeitsprüfung kann eine verbindliche Aussage über den Verknüpfungspunkt und ob dass das örtliche Netz die für Ihren Anschluss benötigte Leistung liefern kann.
Wenn Sie Fragen zur Netzverträglichkeitsprüfung haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an netzanschluss@eneregio.com
5. Angebot
Sie erhalten innerhalb der gesetzlichen Vorgaben ein Angebot für die Erstellung Ihres Anschlusses.
6. Beauftragung bzw. Netzanschlussvertrag
Im Allgemeinen wird für Anschlüsse mit einer Leistung > 100 KW oder bei Anschluss an das Hochdrucknetz ein Netzanschlussvertrag abgeschlossen. Anschließend werden in der Bauphase die Netzanschlussanlagen errichtet.
Für die Beauftragung des Netzanschlussvertrages setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
7. Anschlussbau
Unsere Mitarbeiter und Nachunternehmer bauen in Abstimmung mit Ihnen und entsprechend Ihrem Anlagenvortschritt sofern erforderlich Ihren Anschluss.
8. Fertigmeldung
Ihr Installateufachbetrieb meldet uns, dass er die gebäudeinterne Installation errichtet hat und vereinbart mit uns einen Termin zur Inbetriebnahme und Zählersetzung.
9. Abnahme und Inbetriebsetzung
Die Inbetriebsetzung ist mit einem Vorlauf von mindestens 10 Werktagen bei uns anzuzeigen. Bei der Abnahme von Anlagen sind grundsätzlich der Anlagenerrichter, der Betriebsverantwortliche und ein Mitarbeiter oder Beauftragter der eneREGIO GmbH anwesend. Zu diesem Termin wird auch der Zähler durch den Mitarbeiter oder Beauftragten der eneREGIO gesetzt.
Für die Inbetriebsetzung sind erneut einige Formulare bzw. Unterlagen erforderlich, welche Sie in unserem Downloadbereich NETZE finden. So u.a.
Unser Online-Portal für Ihren Netzanschluss
Im Rahmen der Digitalisierung bieten wir Ihnen die Beantragung und Abwicklung Ihres Netzanschlusses (Hausanschluss) komfortabel über unser Onlineportal an.
Weitere Hinweise
Unsere aktuell gültigen Preise für die Herstellung eines Hausanschlusses für das jeweilige Gewerk finden Sie auf unserer Internetseite in unserem Downloadbereich NETZE.
Grundsätzlich erfolgt die Verlegung und Herstellung der Hausanschlüsse immer auf direktem und kürzestem Wege zum Anschlussobjekt. Zu beachten ist auch, dass Hausanschlüsse weder massiv überbaut (keine Garagen, Teiche, Gartenhütten, usw.) noch mit Bäumen oder tiefwurzelnden Gewächsen überpflanzt werden dürfen.
Bei Fragen oder zur Antragsübersendung kontaktieren Sie uns gerne.
Die Kosten für einen Standard-Netzanschluss für ein Wohngebäude mit 1-2 Wohneinheiten ergeben sich aus:
Die Beispielrechnung bezieht sich auf einen Standard-Gasanschluss für ein Wohngebäude mit 1-2 Wohneinheiten und einer Anschlussleistung bis 30 kW. Wir rechnen mit einer Anschlusslänge von der Grundstücksgrenze zum Anschlusspunkt im Gebäude von 15 m.
| Kostenfaktoren | Euro/Stück |
|---|---|
| Grundpauschale für einen Gasanschluss inkl. Tiefbau | 5.659,00 |
| Sonderrabatt Bestellung Gaseinzelanschluss | -2.000,00 |
| Mehrlänge, 9,00 € je Meter Leitung (ab 15m) | 0,00 |
| Mehrlänge, 66,00 € je Meter Graben (ab 15m) | 0,00 |
| Baukostenzuschuss für das vorgelagerte Netz für 1-2 Wohneinheiten je KW, ab 101 KW | 0,00 |
| Netzanschlusskosten | 3.659,00 |
| Umsatzsteuer 19 % | 695,21 |
| Gesamtbetrag Netzanschluss | 4.354,21 |
Bitte beachten Sie die ergänzenden Informationen und folgende Hinweise
Unverbindlichkeit
Die Preise der Beispielrechnung sind unverbindlich. Folgende Faktoren haben einen Einfluss auf die Kosten und erfordern ein individuelles Angebot:
Dienstleistungen
Folgende Dienstleistungen sind in der Beispielrechnung nicht enthalten und können gerne mit angeboten werden:
Umsatzsteuer:
Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19 %. Die eneREGIO GmbH behält sich vor, neu hinzukommende Steuern und Abgaben zusätzlich in Rechnung zu stellen.
Sie beabsichtigen, die Tiefbauarbeiten zur Herstellung Ihres Netzanschlusses auf Ihrem Grundstück sowie den Mauerdurchbruch in Eigenleistung durchzuführen? Dann ist folgendes zu beachten:
Voraussetzung für Eigenleistungen:
Was müssen sie tun, um eine Rückvergütung für Eigenleistungen zu erhalten?
Stichtag aller Angaben: 31.12.2024
Das Vertragsverhältnis zwischen der eneREGIO GmbH und dem einzelnen Anschlussnehmer in den Netzbereichen der eneREGIO ist privatrechtlich geregelt. Rechtsgrundlage hierfür ist die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) in Verbindung mit unseren Ergänzenden Bedingungen.
In unserem Downloadbereich NETZE / GAS finden Sie allgemeine Informationen, Richtlinien und Formulare zum Anschluss an unser Gasversorgungsnetz.
Hier finden Sie allgemeine Informationen, Richtlinien und Verträge zum Netzzugang zu unseren Gasversorgungsnetzen.
Das Vertragsverhältnis zwischen der eneREGIO GmbH und dem einzelnen Anschlussnehmer in den Netzbereichen der eneREGIO ist privatrechtlich geregelt. Rechtsgrundlage hierfür ist die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) in Verbindung mit unseren Verträgen.
Kontaktdaten des Netzbetreibers:
Email: netze@eneregio.com
DVGW-Codenummer: 9870114400003
Unsere vollständigen Kontaktdatenblätter finden Sie unter Marktkommunikation.
Lieferantenrahmenvertrag
Der Lieferantenrahmenvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner zur Ausspeisung und Abwicklung von Gastransporten zum Zwecke der Gasbelieferung von Letztverbrauchern, die mittels Ausspeisepunkten an das Verteilernetz der eneREGIO GmbH angeschlossen sind.
Die Verträge finden Sie in unserem Downloadbereich NETZE
Netznutzungsvertrag
Der Netznutzungsvertrag vermittelt dem Netznutzer den Zugang zum gesamten örtlichen Verteilnetz und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner betreffend den Zugang zum Zwecke des Gastransportes.
Voraussetzung für die Netznutzung ist das Bestehen eines reinen Gasliefervertrages (ohne Netznutzung) zwischen dem Netznutzer und einem oder mehreren Gaslieferanten.
Messstellenrahmenvertrag
Der Messstellenrahmenvertrag regelt die Voraussetzungen sowie die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs i. S. d. § 3 Nr.26b EnWG und gegebenenfalls der Messung i. S. d. § 3 Nr.26c EnWG in den Bereichen Elektrizität und/oder Gas durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber im Netzgebiet des Netzbetreibers.
In unserem Downloadbereich NETZE finden Sie das momentan aktuelle Formular
Informationen für Verbraucher mit eigenem Netznutzungsvertrag
Für Verbraucher, die einen eigenen Netznutzungsvertrag wünschen, haben wir auf dieser Seite einige Informationen und Dokumente zusammengestellt:
Die Ausfertigung des Vertrages und der Versand erfolgen durch uns. Falls Sie den Netznutzungsvertrag nicht selbst unterzeichnen wollen, müssen Sie den Unterzeichner zum Vertragsabschluss bevollmächtigen. Vertragspartner sind aber in jedem Fall Sie als Netznutzer und wir als Netzbetreiber. Durch den Abschluss des Netznutzungsvertrages werden Sie ab dem Termin, den uns Ihr Lieferant mitteilt, selbst „Schuldner der Netzentgelte“ und damit verantwortlich für die Zahlung der Netzentgelte an uns.
Für einen Haushaltskunden mit Standardzähler (im Beispiel durch die eneREGIO gestellt) beinhaltet eine Netznutzungsrechnung bei einem Verbrauch von 15.000 kWh folgende Positionen (Jahr 2017):
Falls Sie sich für einen Zähler eines anderen Messstellenbetreibers entscheiden und/oder die Messung des Verbrauchs durch einen anderen Messdienstleiter erfolgt, entfallen die Positionen „Messstellenbetrieb“ und/oder „Messung“.
Unsere kompletten Preisblätter zur Netznutzung finden Sie unter Entgelte. Die Preise werden in der Regel einmal jährlich jeweils zum 1. Januar nach gesetzlichen Vorgaben angepasst. Über die Höhe der gültigen Netzentgelte können Sie sich bei uns im Internet informieren.
Sie erhalten von uns die Netznutzungsrechnung standardmäßig in Papierform. Die Rechnung senden wir Ihnen direkt zu, falls Sie uns nicht einen abweichenden Rechnungsempfänger nennen.
Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie einen abweichenden Rechnungsempfänger angeben, der die Rechnungsabwicklung für Sie vornimmt, sind Sie selbst als unser Vertragspartner für die fristgerechte Zahlung verantwortlich. Mögliche Konsequenzen einer nicht fristgerechten Zahlung gehen bis hin zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung der Anlage) und gerichtlichen Beitreibung offener Forderungen.
Netzbetreiber sind verpflichtet, bei einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 und 5 ARegV ihre Netzentgelte anzupassen, soweit sich daraus eine Senkung der Netzentgelte ergäbe. Im Übrigen sind sie im Falle einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 bis 5 ARegV zur Anpassung der Netzentgelte berechtigt. Die Anpassung der Netzentgelte erfolgt zum 01. Januar eines Kalenderjahres.
In unserem Downloadbereich NETZE / GAS finden Sie die jeweils ab dem 01. Januar des jeweiligen Kalenderjahres gültigen Netznutzungsentgelte Gas der eneREGIO GmbH.
Erdgas ist ein Naturprodukt von verschiedener Qualität und Herkunft. Je nach Liefersituation unterscheidet es sich in der Konsistenz. Deshalb ist es notwendig das Gas an den Einspeisepunkten ins Netzgebiet der eneREGIO GmbH kontinuierlich zu messen.
Die zulässige Gasbeschaffenheit von Erdgas ist im DVGW-Arbeitsblatt G 260 „Gasbeschaffenheit“ festgelegt (zum Beispiel Brennwert zulässig zwischen 8,4 und 13,1 kWh/m³). Das Verfahren, wie der Abrechnungsbrennwert zu ermitteln ist, sowie die Energiemengenaufteilung innerhalb eines Abrechnungszeitraums, ist im Grundsatz im DVGW-Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung“ beschrieben.
Der monatliche Abrechnungs-Brennwert ist kein Stichprobenwert, sondern bildet das während dieses Monats im jeweiligen Brennwertbezirk gelieferte Gas tatsächlich mit seinen schwankenden Brennwerten energetisch exakt ab. Für die Ermittlung des mittleren Brennwerts eines über das Jahr gelieferten Gases wird ein gewichtetes Mittel aus den monatlich gelieferten Gasvolumina mit den jeweils zugehörigen Brennwerten gebildet.
Alle Bilanzierungsprozesse nach GaBi (Gasbilanzierung) werden mit dem Brennwert des Vorvormonates bilanziert.
Gasbrennwerte Jahr 2025
Muggensturm
Kuppenheim
Gasbrennwerte Jahr 2024
Muggensturm
Kuppenheim
Gasbrennwerte Jahr 2023
Muggensturm
Kuppenheim
Grund- bzw. Ersatzversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, dass die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Grundversorger ist verpflichtet, Jeden gemäß den rechtlichen Bedingungen der Grundversorgung mit Elektrizität oder Gas zu versorgen.
Das Vertragsverhältnis zwischen Grundversorger und Haushaltskunden kann durch einen Vertrag in Schriftform aber auch durch konkludentes Handeln erfolgen. Letzteres bedeutet, dass mit der Stromabnahme an einer Entnahmestelle automatisch ein Vertrag mit demjenigen Grundversorger zustandekommt, dem die Entnahmestelle zugeordnet ist, sofern vorher kein anderer Energieliefervertrag abgeschlossen wurde. Auch bei Insolvenz eines Lieferanten fallen alle von dem ausgefallenen Lieferanten versorgten Kunden automatisch in die Ersatzversorgung. Das Versorgungsverhältnis kann durch den Kunden mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, z. B. zwecks Gasanbieterwechsel.
Nach den gesetzlichen Vorgaben der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Hiermit teilen wir mit, dass entsprechend den oben genannten Vorgaben zum 01. Juli 2021 die Grundversorger für das Netzgebiet der eneREGIO GmbH festgestellt wurden. Die Grundversorger vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 der einzelnen Konzessionsgebiete können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Hiermit teilen wir mit, dass entsprechend den oben genannten Vorgaben zum 01. Juli 2024 die Grundversorger für das Netzgebiet der eneREGIO GmbH festgestellt wurden. Die Grundversorger vom 01.01.2025 bis 31.12.2027 der einzelnen Konzessionsgebiete können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Ergänzende Bedingungen zur GasGVV, sowie die Preisblätter zu den ergänzenden Bedingungen GasGVV
finden Sie in unserem Downlaodbereich NETZE / GAS
In der Martktommunikation kommunizieren die Betreiber der Strom bzw. Gasnetze mit den unterschiedlichen Energiehändlern. Genaue Prozessabläufe und Fristen sind beim Strom durch die Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) und für Gas durch die Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas) geregelt.
Diese Informationen finden Sie in unserem Downlaodbereich NETZE / GAS
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