Gasversorgungsgebiet
Die eneREGIO GmbH ist zuständig für die Gasversorgung in den Gemarkungsgebieten der Stadt Kuppenheim
einschließlich Oberndorf und der Gemeinde Muggensturm.
Netzstrukturdaten gem. § 27 GasNEV
Stichtag aller Angaben: 31.12.2023
Die eneREGIO GmbH ist zuständig für die Gasversorgung in den Gemarkungsgebieten der Stadt Kuppenheim
einschließlich Oberndorf und der Gemeinde Muggensturm.
Stichtag aller Angaben: 31.12.2023
Sie wünschen einen neuen Versorgungsanschluss oder die Änderung des bestehenden Anschlusses bei uns zu beauftragen? Auch die Erstellung eines Baustrom- oder Bauwasseranschlusses können Sie hier veranlassen. Wir sagen wie!
Bei einem Bauvorhaben im Netzgebiet der eneREGIO werden die Anschlüsse zur Versorgung mit Strom, Gas und Wasser von der eneREGIO hergestellt. Diese werden auch als Hausanschlüsse bezeichnet. Ein Hausanschluss ist die Verbindung zwischen den Hauptleitungen des Versorgungsunternehmens und den Leitungen der Inneninstallation der Verbraucher bzw. Anschlussnehmer.
Für die Herstellung der Versorgungsanschlüsse benötigen wir folgenden vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag:
Diesem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
Die geforderten Anträge finden Sie in unserem Downloadbereich NETZE / GAS
Die Pläne müssen maßstabsgerecht sein (keine verkleinerten Kopien). Der Lageplan muss das Grundstück vollständig mit allen Grenzen und Gebäuden enthalten. In dem Untergeschossplan ist der vorgesehene Anschlussraum zu kennzeichnen.
Benötigen sie Anschlüsse mehrerer Gewerke, machen Sie bitte im Antrag Angaben zu allen gewünschten Anschlüssen, nur so können wir Ihnen das wirtschaftlichste Angebot erstellen.
Aufgrund dieser Unterlagen erhalten Sie einen Kostenvoranschlag. Diesem liegt eine Auftragserteilung bei. Mittels dieser können Sie uns mit den Anschluss- und Verlegungsarbeiten beauftragen.
Weitere Hinweise
Unsere aktuell gültigen Preise für die Herstellung eines Hausanschlusses für das jeweilige Gewerk finden Sie auf unserer Internetseite unter „Netze/(Strom-Gas-Wasser)/Netzanschluss/Richtlinien, Informationen & Formulare“
Üblicherweise kann die Verlegung der Hausanschlüsse in zwei Varianten erfolgen:
Variante 1 (inklusive Tiefbau):
Sie beinhaltet sämtliche Leistungen, wie die Bereitstellung des erforderlichen Materials, Verlege- und Montagearbeiten sowie Erdarbeiten im öffentlichen Straßen- und Gehwegbereich einschließlich auf Ihrem privaten Grundstücksbereich. Bei dieser Variante ist die Kernbohrung mit eingeschlossen.
Variante 2 (inklusive Tiefbau im öffentlichen Bereich):
Hier sind die Materialbereitstellung, die Verlege- und Montagearbeiten sowie die Erdarbeiten im öffentlichen Straßen- und Gehwegbereich enthalten. Eine Fachfirma für Erdarbeiten wäre hier von Ihnen in Eigeninitiative mit den Erdarbeiten auf Ihrem Grundstück zu beauftragen, mit der Sie dann direkt abrechnen. Auch die Kernbohrung und deren Abdichtung werden hier von der Fachfirma vorgenommen.
Bei der standardmäßigen Herstellung der Hausanschlüsse wird die Wanddurchführung in Form von Einzelanschlüssen erstellt. Auf gesonderten Wunsch kann auch eine Mehrspartenhauseinführung – soweit möglich – verwendet werden (kostenpflichtig). Dies ist in den Anträgen auf Versorgung unbedingt zu vermerken.
Grundsätzlich erfolgt die Verlegung und Herstellung der Hausanschlüsse immer auf direktem und kürzestem Wege zum Anschlussobjekt. Zu beachten ist auch, dass Hausanschlüsse nicht massiv überbaut (keine Garagen, Teiche, Gartenhütten, usw.) noch mit Bäumen oder tiefwurzelnden Gewächsen überpflanzt werden dürfen.
Sobald die Anschlüsse gelegt sind und die Inneninstallation ausgeführt wurde, bauen wir auf Antrag Ihres Installateurs den Zähler ein.
Falls während der Bauphase ein Bauwasser- oder Baustromanschluss benötigt wird, kann dieser zusammen mit der Stellung der Anträge auf Anschluss schriftlich per E-Mail oder per Post beauftragt werden.
Bei Fragen oder zur Antragsübersendung kontaktieren Sie uns bitte unter:
eneREGIO GmbH
Netzplanung
Rastatter Straße 14/16
76461 Muggensturm
Tel.: 07222 405688-0
Fax: 07222 405688-703
Email: netzanschluss@eneregio.com
Das Vertragsverhältnis zwischen der eneREGIO GmbH und dem einzelnen Anschlussnehmer in den Netzbereichen der eneREGIO ist privatrechtlich geregelt. Rechtsgrundlage hierfür ist die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) in Verbindung mit unseren Ergänzenden Bedingungen.
In unserem Downloadbereich NETZE / GAS finden Sie allgemeine Informationen, Richtlinien und Formulare zum Anschluss an unser Gasversorgungsnetz.
Hier finden Sie allgemeine Informationen, Richtlinien und Verträge zum Netzzugang zu unseren Gasversorgungsnetzen.
Das Vertragsverhältnis zwischen der eneREGIO GmbH und dem einzelnen Anschlussnehmer in den Netzbereichen der eneREGIO ist privatrechtlich geregelt. Rechtsgrundlage hierfür ist die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) in Verbindung mit unseren Verträgen.
Kontaktdaten des Netzbetreibers:
Email: netze@eneregio.com
DVGW-Codenummer: 9870114400003
Unsere vollständigen Kontaktdatenblätter finden Sie unter Marktkommunikation.
Lieferantenrahmenvertrag
Der Lieferantenrahmenvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner zur Ausspeisung und Abwicklung von Gastransporten zum Zwecke der Gasbelieferung von Letztverbrauchern, die mittels Ausspeisepunkten an das Verteilernetz der eneREGIO GmbH angeschlossen sind.
Die Verträge finden Sie in unserem Downloadbereich NETZE
Netznutzungsvertrag
Der Netznutzungsvertrag vermittelt dem Netznutzer den Zugang zum gesamten örtlichen Verteilnetz und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner betreffend den Zugang zum Zwecke des Gastransportes.
Voraussetzung für die Netznutzung ist das Bestehen eines reinen Gasliefervertrages (ohne Netznutzung) zwischen dem Netznutzer und einem oder mehreren Gaslieferanten.
Messstellenrahmenvertrag
Der Messstellenrahmenvertrag regelt die Voraussetzungen sowie die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs i. S. d. § 3 Nr.26b EnWG und gegebenenfalls der Messung i. S. d. § 3 Nr.26c EnWG in den Bereichen Elektrizität und/oder Gas durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber im Netzgebiet des Netzbetreibers.
In unserem Downloadbereich NETZE finden Sie das momentan aktuelle Formular
Informationen für Verbraucher mit eigenem Netznutzungsvertrag
Für Verbraucher, die einen eigenen Netznutzungsvertrag wünschen, haben wir auf dieser Seite einige Informationen und Dokumente zusammengestellt:
Die Ausfertigung des Vertrages und der Versand erfolgen durch uns. Falls Sie den Netznutzungsvertrag nicht selbst unterzeichnen wollen, müssen Sie den Unterzeichner zum Vertragsabschluss bevollmächtigen. Vertragspartner sind aber in jedem Fall Sie als Netznutzer und wir als Netzbetreiber. Durch den Abschluss des Netznutzungsvertrages werden Sie ab dem Termin, den uns Ihr Lieferant mitteilt, selbst „Schuldner der Netzentgelte“ und damit verantwortlich für die Zahlung der Netzentgelte an uns.
Für einen Haushaltskunden mit Standardzähler (im Beispiel durch die eneREGIO gestellt) beinhaltet eine Netznutzungsrechnung bei einem Verbrauch von 15.000 kWh folgende Positionen (Jahr 2017):
Falls Sie sich für einen Zähler eines anderen Messstellenbetreibers entscheiden und/oder die Messung des Verbrauchs durch einen anderen Messdienstleiter erfolgt, entfallen die Positionen „Messstellenbetrieb“ und/oder „Messung“.
Unsere kompletten Preisblätter zur Netznutzung finden Sie unter Entgelte. Die Preise werden in der Regel einmal jährlich jeweils zum 1. Januar nach gesetzlichen Vorgaben angepasst. Über die Höhe der gültigen Netzentgelte können Sie sich bei uns im Internet informieren.
Sie erhalten von uns die Netznutzungsrechnung standardmäßig in Papierform. Die Rechnung senden wir Ihnen direkt zu, falls Sie uns nicht einen abweichenden Rechnungsempfänger nennen.
Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie einen abweichenden Rechnungsempfänger angeben, der die Rechnungsabwicklung für Sie vornimmt, sind Sie selbst als unser Vertragspartner für die fristgerechte Zahlung verantwortlich. Mögliche Konsequenzen einer nicht fristgerechten Zahlung gehen bis hin zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung der Anlage) und gerichtlichen Beitreibung offener Forderungen.
Netzbetreiber sind verpflichtet, bei einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 und 5 ARegV ihre Netzentgelte anzupassen, soweit sich daraus eine Senkung der Netzentgelte ergäbe. Im Übrigen sind sie im Falle einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 bis 5 ARegV zur Anpassung der Netzentgelte berechtigt. Die Anpassung der Netzentgelte erfolgt zum 01. Januar eines Kalenderjahres.
In unserem Downloadbereich NETZE / GAS finden Sie die jeweils ab dem 01. Januar des jeweiligen Kalenderjahres gültigen Netznutzungsentgelte Gas der eneREGIO GmbH.
Erdgas ist ein Naturprodukt von verschiedener Qualität und Herkunft. Je nach Liefersituation unterscheidet es sich in der Konsistenz. Deshalb ist es notwendig das Gas an den Einspeisepunkten ins Netzgebiet der eneREGIO GmbH kontinuierlich zu messen.
Die zulässige Gasbeschaffenheit von Erdgas ist im DVGW-Arbeitsblatt G 260 „Gasbeschaffenheit“ festgelegt (zum Beispiel Brennwert zulässig zwischen 8,4 und 13,1 kWh/m³). Das Verfahren, wie der Abrechnungsbrennwert zu ermitteln ist, sowie die Energiemengenaufteilung innerhalb eines Abrechnungszeitraums, ist im Grundsatz im DVGW-Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung“ beschrieben.
Der monatliche Abrechnungs-Brennwert ist kein Stichprobenwert, sondern bildet das während dieses Monats im jeweiligen Brennwertbezirk gelieferte Gas tatsächlich mit seinen schwankenden Brennwerten energetisch exakt ab. Für die Ermittlung des mittleren Brennwerts eines über das Jahr gelieferten Gases wird ein gewichtetes Mittel aus den monatlich gelieferten Gasvolumina mit den jeweils zugehörigen Brennwerten gebildet.
Alle Bilanzierungsprozesse nach GaBi (Gasbilanzierung) werden mit dem Brennwert des Vorvormonates bilanziert.
Gasbrennwerte Jahr 2024
Muggensturm
Kuppenheim
Gasbrennwerte Jahr 2023
Muggensturm
Kuppenheim
Grund- bzw. Ersatzversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, dass die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Grundversorger ist verpflichtet, Jeden gemäß den rechtlichen Bedingungen der Grundversorgung mit Elektrizität oder Gas zu versorgen.
Das Vertragsverhältnis zwischen Grundversorger und Haushaltskunden kann durch einen Vertrag in Schriftform aber auch durch konkludentes Handeln erfolgen. Letzteres bedeutet, dass mit der Stromabnahme an einer Entnahmestelle automatisch ein Vertrag mit demjenigen Grundversorger zustandekommt, dem die Entnahmestelle zugeordnet ist, sofern vorher kein anderer Energieliefervertrag abgeschlossen wurde. Auch bei Insolvenz eines Lieferanten fallen alle von dem ausgefallenen Lieferanten versorgten Kunden automatisch in die Ersatzversorgung. Das Versorgungsverhältnis kann durch den Kunden mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, z. B. zwecks Gasanbieterwechsel.
Nach den gesetzlichen Vorgaben der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Hiermit teilen wir mit, dass entsprechend den oben genannten Vorgaben zum 01. Juli 2021 die Grundversorger für das Netzgebiet der eneREGIO GmbH festgestellt wurden. Die Grundversorger vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 der einzelnen Konzessionsgebiete können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Hiermit teilen wir mit, dass entsprechend den oben genannten Vorgaben zum 01. Juli 2024 die Grundversorger für das Netzgebiet der eneREGIO GmbH festgestellt wurden. Die Grundversorger vom 01.01.2025 bis 31.12.2027 der einzelnen Konzessionsgebiete können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Ergänzende Bedingungen zur GasGVV, sowie die Preisblätter zu den ergänzenden Bedingungen GasGVV
finden Sie in unserem Downlaodbereich NETZE / GAS
In der Martktommunikation kommunizieren die Betreiber der Strom bzw. Gasnetze mit den unterschiedlichen Energiehändlern. Genaue Prozessabläufe und Fristen sind beim Strom durch die Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) und für Gas durch die Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas) geregelt.
Diese Informationen finden Sie in unserem Downlaodbereich NETZE / GAS
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen