Einführung in das Thema Stromeinspeisung

Sie beabsichtigen Strom selbst zu erzeugen – beispielsweise mittels einer Biogasanlage, einer Photovol­taikanlage oder eines Blockheizkraftwerks – und ihn in das Netz der eneREGIO einzuspeisen?

Dann nehmen Sie sich bitte etwas Zeit und lesen Sie unter Anmeldung die einzelnen Arbeitsschritte über den Ablauf Ihres Vorhabens von der Anmeldung über die Einspeisezusage bis zur Inbetriebsetzung der Anlage – diese Zeit sparen Sie bei der Anmeldung leicht wieder ein.

Hilfreiche Informationen

Auf der Website der Clearingstelle EEG ist eine Auswahl von Gesetzen, die für das Recht der Erneuerbaren Energien wichtig sind, gesammelt. Die Clearingstelle EEG|KWKG ist eine neutrale, unabhängige Stelle zur außergerichtlichen Klärung von Fragen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Die Clearingstelle EEG|KWKG bietet allen Marktakteuren die Möglichkeit, Konflikte zeitnah und unkompliziert durch Verfahren beizulegen und Antworten auf Anwendungsfragen zum EEG und zum KWKG zu erhalten.

Technische Anschlussbedingungen und Mindestanforderungen finden Sie in unserem Downloadbereich NETZE.

Anmeldung von Erzeugungsanlagen

Mit der Anmeldung teilen Sie, oder idealerweise Ihr Anlagenerrichter in Ihrem Auftrag uns mit, dass Sie eine Erzeugungsanlage planen.

Die Annmeldung kann

Durch eine E-Mail  wird Ihnen automatisch der Eingang Ihrer Anmeldung von uns bestätigt.

Wir prüfen Ihre Angaben auf Vollständigkeit und geben Ihren Antrag an die Fachabteilung zur Prüfung der Netzverträglichkeit weiter.

Um den technisch und gesamtwirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt zum vorhandenen Netz für die geplante Anlage zu lokalisieren, ist vorab eine Netzverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der örtlichen Netzstruktur notwendig. Hierfür müssen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Erst mit Abschluss der Netzverträglichkeitsprüfung kann eine verbindliche Aussage über den Verknüpfungspunkt Ihrer Erzeugungsanlage getroffen werden.

Wenn Sie Fragen zur Netzverträglichkeitsprüfung haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an netzanschluss@eneregio.com

Sie erhalten innerhalb der gesetzlichen Vorgaben eine Einspeisezusage mit Benennung des Verknüpfungspunktes und gegebenenfalls einen Schemaplan zur Lokalisierung des genannten Verknüpfungspunktes sowie weitere technische Vorgaben bezüglich des Anschlusses Ihrer Erzeugungsanlage. Die Einspeisezusage hat eine Gültigkeit von 6 bis 12 Monaten. Erst mit Erhalt der Einspeisezusage dürfen Sie mit der Errichtung der Anlage beginnen, sofern diese Strom in das Netz einspeist. Andernfalls kann nicht garantiert werden dass das örtliche Netz den Strom aufnehmen kann.

Im Allgemeinen wird für Anlagen mit einer Generatorleistung > 30 kVA (bei PV > 30 kWp) oder bei Anschluss in der Mittelspannung ein Netzanschlussvertrag abgeschlossen. Hierin wird ein Realisierungsfahrplan über Inhalt, zeitliche Abfolge und Verantwortlichkeiten zur Errichtung der Erzeugungsanlage und zur Realisierung des Netzanschlusses vereinbart. Ihre befristete Einspeisezusage wird durch den unterschriebenen Netzanschlussvertrag abgelöst und muss dann nicht mehr verlängert werden. Anschließend werden in der Bauphase die Netzanschlussanlagen errichtet.

Für die Beauftragung des Netzanschlussvertrages setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Um eine zügige und diskriminierungsfreie Anschlussbearbeitung gewährleisten zu können, setzen wir die technische Richtlinie VDE-AR-N 4105 bzw. im Mittelspannungsnetz die technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz des BDEW um.

Eine Projektierung ist i.d.R. nur bei größeren Anlagenbauten notwendig. Nach Festlegung der gewählten Trasse erstellen wir Ihnen gerne auf Wunsch nach Eingang der benötigten Unterlagen einen detaillierten Kostenvoranschlag für die Verlegung der kundeneigenen Anschlussleitung oder errichtung einer kundeneigenen Trafostation. Hierfür benötigen wir einen Trassenplan mit der schriftlichen Zustimmung aller betroffenen privaten und öffentlichen Grundstückseigentümer.

Unsere Mitarbeiter und Nachunternehmer bauen in Abstimmung mit Ihnen und entsprechend Ihrem Anlagenvortschritt sofern erforderlich Ihren Anschluss.

Ihr Anlagenerrichter meldet uns, dass er die Anlage errichtet hat und vereinbart mit uns einen Termin zur Inbetriebnahme und Zählersetzung.

Die Inbetriebsetzung ist mit einem Vorlauf von mindestens 10 Werktagen bei uns anzuzeigen. Bei der Abnahme von Anlagen sind grundsätzlich der Anlagenerrichter, der Betriebsverantwortliche und ein Mitarbeiter oder Beauftragter der eneREGIO GmbH anwesend. Zu diesem Termin wird auch der Zweirichtungszähler durch den Mitarbeiter der eneREGIO gesetzt.

Für die Inbetriebsetzung sind erneut einige Formulare bzw. Unterlagen erforderlich, welche Sie in unserem Downloadbereich NETZE finden. So u.a.

  • Antrag auf Inbetriebsetzung
  • Inbetriebsetzungsprotokoll
  • Auswahl Messkonzept
  • Erklärung zum Netzsicherheitsmanagement
  • Fragebogen EEG-Umlage PV
  • Auswahl der Veräuserungsform
  • ggf. Datenblatt Speichersysteme
  • ggf. Auswahl Speicherschema
  • ggf. Fragebogen EEG-Umlage Speichersystem

Des weiteren noch folgende Unterlagen: ( Nicht bei uns erhältlich )

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Freischaltstelle
  • VDE-Prüfzertifikat u. Konformitätserklärung
  • Zulassungsbescheid der BAFA (Nur bei KWK-Anlagen. Informationen finden Sie auf der Internetseite der BAFA)
  • Bestätigung der Registrierung im Marktstammdatenregister

Unser Online-Portal für Ihren Netzanschluss

Im Rahmen der Digitalisierung bieten wir Ihnen die Beantragung und Abwicklung des Netzanschlusses Ihrer Erzeugungsanlage komfortabel über unser Onlineportal an.

Marktstammdatenregister

Was ist das MaStR und warum muss ich meine Erzeugungsanlage dort registrieren?

Im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur werden alle mit dem öffentlichen Stromnetz verbundenen Stromerzeugungsanlagen und Batteriespeicher registriert – vom großen Kohlekraftwerk bis zur Mini-Photovoltaikanlage an Ihrem Balkon. Die Energiewende ist dadurch geprägt, dass eine Vielzahl von kleinen Anlagen mit schwankender Leistung zunehmend große steuerbare Kraftwerke ablösen. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und den Netzausbau planen zu können, ist ein zentrales Register aller Stromerzeugungsanlagen notwendig. Daher ist auch die Registrierung von EEG- und KWK-Anlagen verpflichtend.

Bitte beachten Sie Ihre Registrierungsfrist!

Für die Erfüllung von Registrierungspflichten gilt generell eine Frist von einem Monat ab Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage. Eine verspätete Registrierung kann eine Reduzierung der Förderung zur Folge haben. Informieren Sie sich daher rechtzeitig zu den Fristen.

Ablauf der Registrierung im MaStR:

Im Onlineportal des MaStR werden Sie Schritt für Schritt durch die Registrierung geführt. Sie müssen sowohl sich selbst als Anlagenbetreiber als auch ihre Anlage(n) registrieren. Um die Datenqualität im MaStR zu erhöhen, unterliegt ein Teil der Daten der Prüfung durch den Anschlussnetzbetreiber. Dieser ergänzt auch die Daten zur Lokation.

FAQs zum Marktstammdatenregister

Registrierungspflichtige Marktakteure sind Personen, Behörden und Organisationen, die bestimmte Funktionen im Energiemarkt wahrnehmen.

Die größten Gruppen sind dabei die Betreiber von Strom- oder Gaserzeugungsanlagen sowie die Betreiber der Strom- und Gasnetze.

Bitte beachten Sie:
Die Registrierung und Aktualisierung der Daten im MaStR ist nicht freiwillig, sondern verpflichtend. Als Anlagenbetreiber*in sind Sie verantwortlich, Ihre Daten aktuell zu halten. Kommt es zu Veränderungen, sind diese unverzüglich im Marktstammdatenregister zu berichtigen.

Generell müssen alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen, die unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, registriert werden.

Verbrauchsanlagen sind nur registrierungspflichtig, wenn diese an das Hoch- oder Höchstspannungsnetz (Strom) bzw. das Fernleitungsnetz (Gas) angeschlossen sind.

Bitte beachten Sie:

  • Sollten Sie Ihre Anlage vor dem Start des MaStR im Jahr 2019 bereits in einem anderen Register gemeldet haben, muss sie neu im MaStR registriert werden.
  • Manche Anlagenbetreiber*innen erhalten keine Förderzahlungen oder sind so eingestellt, dass sie keinen Strom ins Netz einspeisen. Diese Stromerzeugungsanlagen sind dennoch zu registrieren.
  • Auch sehr kleine Anlagen (sogenannte Plug-in-, Mini-PV- oder Balkon-PV-Anlagen) und Stromspeicher sind im MaStR zu registrieren.

Bei einem Verstoß gegen die Registrierungspflicht kann die Bundesnetzagentur unabhängig vom Netzbetreiber Bußgelder verhängen.
Sofern die Registrierung des Stromspeichers ausbleibt, kann es ebenfalls zu Kürzungen der Vergütungszahlungen auf die Einspeisung aus dem Stromspeicher sowie der verbundenen Erzeugungsanlage kommen.

Bitte beachten Sie:
Für Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme vor dem 31. Januar 2019 endete die Frist am 30. September 2021!
Sollten Sie Ihre Anlage bis zum 31.01.2021 nicht registriert haben, sind wir als zuständiger Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, Vergütungszahlungen (wie Einspeisevergütung, Förderung, Marktprämie, Zuschläge) für diese Anlage einzubehalten.

Alle Änderungen der Stammdaten der Einheiten/Anlagen und Änderungen beim Anlagenbetreibenden sind in der Regel spätestens einen Monat nach der Änderung im MaStR-Webportal der Bundesnetzagentur zu aktualisieren. Dies gilt z. B. für technische Änderungen, Leistungsänderungen, Anlagenbetreiberwechsel und Adressänderungen von Marktakteuren. Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Verwaltung der Einheit
Verwaltung eines Marktakteurs

Bitte beachten Sie:
Handelt es sich bei der Korrektur Ihrer Daten um für uns relevante Daten, wird unter Umständen eine neue Netzbetreiberprüfung gestartet.

Nach Abschluss Ihrer Registrierung haben wir als Netzbetreiber die Aufgabe, die Daten zu den Einheiten und Anlagen, die an unser Netz angeschlossen sind, zu prüfen und um technische Informationen zu ergänzen. Im Rahmen der Prüfung der Daten Ihrer Einheit oder Anlage haben wir einen Korrekturbedarf festgestellt. Die Informationen zu den abweichenden Daten können Sie im MaStR-Webportal der Bundesnetzagentur einsehen und korrigieren.

Hilfen der Bundesnetzagentur für Ihre Datenkorrektur

© ENEREGIO 2026 || update: 09.06.2026