Wasserversorgungsgebiet

Die eneREGIO GmbH ist zuständig für die Wasserversorgung in den Gemarkungsgebieten der Stadt Kuppenheim
einschließlich Oberndorf sowie der Gemeinde Muggensturm.

Antrag auf Netzanschluss

Sie wünschen einen neuen Versorgungsanschluss oder die Änderung des bestehenden Anschlusses bei uns zu beauftragen? Auch die Erstellung eines Baustrom- oder Bauwasseranschlusses können Sie hier veranlassen. Wir sagen wie!

Bei einem Bauvorhaben im Netzgebiet der eneREGIO werden die Anschlüsse zur Versorgung mit Strom, Gas und Wasser von der eneREGIO hergestellt. Diese werden auch als Hausanschlüsse bezeichnet. Ein Hausanschluss ist die Verbindung zwischen den Hauptleitungen des Versorgungsunternehmens und den Leitungen der Inneninstallation der Verbraucher bzw. Anschlussnehmer.

Mit der Anmeldung teilen Sie, oder idealerweise Ihr Installateur in Ihrem Auftrag, uns mit, dass Sie einen Wasseranschluss benötigen.

Die Annmeldung kann

Durch eine E-Mail  wird Ihnen automatisch der Eingang Ihrer Anmeldung von uns bestätigt.

Die Pläne müssen maßstabsgerecht sein. (Keine verkleinerten Kopien) Der Lageplan muss das Grundstück vollständig mit allen Grenzen und Gebäuden enthalten. In dem Untergeschossplan ist der vorgesehene Anschlussraum zu kennzeichnen.

Benötigen sie Anschlüsse mehrerer Gewerke, machen Sie bitte im Antrag Angaben zu allen gewünschten Anschlüssen, nur so können wir Ihnen das wirtschaftlichste Angebot erstellen.

Wir prüfen Ihre Angaben auf Vollständigkeit und geben Ihren Antrag an die Fachabteilung zur Prüfung der Netzverträglichkeit weiter.

Eine Festlegung vor ORt ist i.d.R. nur bei „nicht Standartanschlüssen“ notwendig. Nach gemeinsamer Festlegung der gewählten Trasse erstellen wir Ihnen gerne  einen detaillierten Kostenvoranschlag für die Verlegung der Anschlussleitung oder Übergabeschacht. Hierfür benötigen wir einen Trassenplan mit der schriftlichen Zustimmung aller betroffenen privaten und öffentlichen Grundstückseigentümer.

Um den technisch und gesamtwirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt zum vorhandenen Netz für die geplanten Anschlüsse zu lokalisieren, ist vorab eine Netzverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der örtlichen Netzstruktur notwendig. Hierfür müssen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Erst mit Abschluss der Netzverträglichkeitsprüfung kann eine verbindliche Aussage über den Verknüpfungspunkt und ob dass das örtliche Netz die für Ihren Anschluss benötigte Leistung liefern kann.

Wenn Sie Fragen zur Netzverträglichkeitsprüfung haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an netzanschluss@eneregio.com

Sie erhalten innerhalb der gesetzlichen Vorgaben ein Angebot für die Erstellung Ihres Anschlusses.

Im Allgemeinen wird für Anschlüsse mit einer Leistung ab 100 m³/h ein Netzanschlussvertrag abgeschlossen. Anschließend werden in der Bauphase die Netzanschlussanlagen errichtet.

Für die Beauftragung des Netzanschlussvertrages setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Unsere Mitarbeiter und Nachunternehmer bauen in Abstimmung mit Ihnen und entsprechend Ihrem Anlagenfortschritt Ihren Anschluss.

Ihr Installateufachbetrieb meldet uns, dass er die gebäudeinterne Installation errichtet hat und vereinbart mit uns einen Termin zur Inbetriebnahme und Zählersetzung.

Die Inbetriebsetzung ist mit einem Vorlauf von mindestens 10 Werktagen bei uns anzuzeigen. Bei der Abnahme von Anlagen sind grundsätzlich der Anlagenerrichter, der Betriebsverantwortliche und ein Mitarbeiter oder Beauftragter der eneREGIO GmbH anwesend. Zu diesem Termin wird auch der Zähler durch den Mitarbeiter der eneREGIO gesetzt.

Für die Inbetriebsetzung sind erneut einige Formulare bzw. Unterlagen erforderlich, welche Sie in unserem Downloadbereich NETZE finden. So u.a.

  • Antrag auf Inbetriebsetzung
  • Inbetriebsetzungsprotokoll

Unser Online-Portal für Ihren Netzanschluss

Im Rahmen der Digitalisierung bieten wir Ihnen die Beantragung und Abwicklung Ihres Netzanschlusses (Hausanschluss) komfortabel über unser Onlineportal an.

Weitere Hinweise

Unsere aktuell gültigen Preise für die Herstellung eines Hausanschlusses für das jeweilige Gewerk finden Sie auf unserer Internetseite in unserem Downloadbereich NETZE.

Grundsätzlich erfolgt die Verlegung und Herstellung der Hausanschlüsse immer auf direktem und kürzestem Wege zum Anschlussobjekt. Zu beachten ist auch, dass Hausanschlüsse weder massiv überbaut (keine Garagen, Teiche, Gartenhütten, usw.) noch mit Bäumen oder tiefwurzelnden Gewächsen überpflanzt werden dürfen.

Bei Fragen oder zur Antragsübersendung kontaktieren Sie uns gerne.

Kosten für den dauerhaften Anschluss

Ihr Wasseranschluss

Die Kosten für einen Standard-Netzanschluss für ein Wohngebäude mit 1-2 Wohneinheiten ergeben sich aus:

  • Grundbetrag Netzanschluss (15 Meter ab Grundstücksgrenze)
  • Kosten pro Meter Mehrlänge
  • Baukostenzuschuss (BKZ) abhängig von der Grundstücksfläche und Bebaubarkeit
  • Optional:
    • Vorab Bauwasseranschluss
    • Mehrsparten- Wand- oder Bodeneinführung

Ihr Wasseranschluss

Die Beispielrechnung bezieht sich auf einen Standard-Wasseranschluss für ein Wohngebäude mit 1-2 Wohneinheiten und eine Grundstücksfläche von 400 m² bei zweistöckiger Bebaubarkeit (Basis für Baukostenzuschuss). Wir rechnen mit einer Anschlusslänge von der Grundstücksgrenze zum Anschlusspunkt im Gebäude von 15 m.

KostenfaktorenEuro/Stück
Grundpauschale für einen Wasseranschluss inkl. Tiefbau6.883,00
Mehrlänge, 20,00 € je Meter Leitung (ab 15m)0,00
Mehrlänge, 117,00 € je Meter Graben (ab 15m)0,00
Baukostenzuschuss (Muggensturm) für das vorgelagerte Netz für 400m² Grundstück bei zweigeschossiger Bebaubarkeit1.105,00
Baukostenzuschuss (Kuppenheim) für das vorgelagerte Netz für 400m² Grundstück bei zweigeschossiger Bebaubarkeit(1.990,00)
Netzanschlusskosten7.988,00
Umsatzsteuer 7 %559,16
Gesamtbetrag Netzanschluss8.547,16

Bitte beachten Sie die ergänzenden Informationen und folgende Hinweise

Unverbindlichkeit
Die Preise der Beispielrechnung sind unverbindlich. Folgende Faktoren haben einen Einfluss auf die Kosten und erfordern ein individuelles Angebot:

  • Anschlusssituationen, z. B. Anschlüsse außerhalb von normalen Gebäuden, Schachtanschluss, Anschlusslänge von > 40 Meter auf dem Kundengrundstück
  • Gegebenheiten vor Ort, z. B. besondere Bodenverhältnisse, Schwierigkeiten bei der Kreuzung von Straßen oder anderen Anlagen, etc.
  • Verkehrsrechtliche Aufwendungen, wie z. B. Straßenabsperrungen, Ampelschaltungen
  • Gewerbeeinheiten und Wohngebäude mit mehr als 2 Wohneinheiten mit einer höheren Netzanschlussleistung
  • Abweichende Grundstücksfläche oder andere Bebaubarkeit

Dienstleistungen
Folgende Dienstleistungen sind in der Beispielrechnung nicht enthalten und können gerne mit angeboten werden:

  • Wandeinführung (für Gebäude mit Keller), in Mehrspartenausführung (Strom, Gas, Wasser & Telekommunikation)
  • Boden Mehrsparteneinführung (für Gebäude ohne Keller), Vgl. Wandeinführung (für Gebäude mit Keller)

Umsatzsteuer:
Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 7 %. Die eneREGIO GmbH behält sich vor, neu hinzukommende Steuern und Abgaben zusätzlich in Rechnung zu stellen.

Rückerstattungsmöglichkeit bei Eigenleistungen

Sie beabsichtigen, die Tiefbauarbeiten zur Herstellung Ihres Netzanschlusses auf Ihrem Grundstück sowie den Mauerdurchbruch in Eigenleistung durchzuführen? Dann ist folgendes zu beachten:

Voraussetzung für Eigenleistungen:

  • Tiefbauarbeiten zur Herstellung Ihres Netzanschlusses auf Ihrem Grundstück sowie der Mauerdurchbruch müssen unseren Vorgaben für Eigenleistungen bei Tiefbauarbeiten für Netzanschlussleitungen entsprechen und uns vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt werden.
  • Bei Eigenleistungen sind Sie für die fachgerechte Herstellung des Mauerdurchbruchs und der Tiefbauarbeiten vollumfänglich verantwortlich. Hierzu gehören auch die Abdichtung zwischen Futterrohr und Gebäude.
  • Es sind ausschließlich gas- und wasserdichte Hauseinführungen und Leerrohrsysteme zu verwenden (Zertifizierung nach DVGW VP 601 und gemäß DIN 18533 und DIN 18012).
  • Kosten für Mehraufwendungen aufgrund einer nicht fachgerechten Ausführung der Eigenleistungen werden Ihnen als Anschlussnehmer*in zusätzlich in Rechnung gestellt.

Was müssen sie tun, um eine Rückvergütung für Eigenleistungen zu erhalten?

  • Tiefbauarbeiten auf eigenem Grundstück:
    fachgerechtes Ausheben, Einsanden, Verlegen des Warnbandes, Wiederanfüllen des Leitungsgrabens inkl. Sandbeistellung und Verdichten
    Pauschale Rückvergütung zzgl. Mehrwertsteuer: 1.755,00 €

Wassernetzstrukturdaten

Stichtag aller Angaben: 31.12.2024

Richtlinien und Informationen

Hier finden Sie allgemeine Informationen, Richtlinien und Formulare zum Anschluss an unser Wasserversorgungsnetz.
Das Vertragsverhältnis zwischen der eneREGIO GmbH und dem einzelnen Anschlussnehmer in den Netzbereichen Muggensturm und Kuppenheim zur Belieferung von Trinkwasser ist privatrechtlich geregelt. Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) in Verbindung mit unseren Ergänzenden Bedingungen.

In unserem Downloadbereich NETZE / WASSER finden Sie die erforderlichen Unterlagen und Formulare.

  • Ergänzende Bedingungen zur AVBWasserV
  • Preisblätter zu den Ergänzenden Bedingungen
  • Ausleihen von Standrohren
  • Formulare

Informationen zur Trinkwasserqualität

Unser Anspruch bürgt für Qualität

Der Gesetzgeber schreibt in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vor, dass Trinkwasser so beschaffen sein muss, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger sowie durch chemische Stoffe nicht zu besorgen ist.

Die eneREGIO verwendet in Ihren Aufbereitungen des Trinkwassers keinerlei Zusatzstoffe, weder künstlicher noch chemischer Art. In allen Ortsnetzen der eneREGIO wird das Trinkwasser überwiegend durch duktile Gussrohre an seinen Bestimmungsort geliefert, somit garantieren wir Ihnen eine qualitativ sehr hohe Trinkwasserbeschaffenheit gemäß Trinkwasserverordnung, vom Grundwasser der Tiefbrunnen bis zum Übergabepunkt (1. Absperrorgan) in ihrem Haus.

Netzbereich Muggensturm

Das Wasser für Muggensturm wird aus zwei Tiefbrunnen südlich der A5 bei Muggensturm und aus zwei Tiefbrunnen nördlich der B3 bei Ötigheim gewonnen und in das neue Wasserwerk der Wasserversorgung Muggensturm Ötigheim (WMÖ) gefördert.

Hier wird das Rohwasser momentan über Flachbettbelüfter entsäuert und ohne weiteres Einbringen von Zusätzen weiter in die Ortsnetze Muggensturm, sowie IG an der B3 Ötigheim und in das Wasserwerk Ötigheim gepumpt.

Netzbereich Kuppenheim

Das Trinkwasser zur Versorgung der Stadt Kuppenheim mit dem Stadtteil Oberndorf wird seit Juli 2022 von den Stadtwerken Rastatt über eine gemeinsame Gesellschaft, die Wasserwerk Förch GmbH, geliefert. Kuppenheim gliedert sich wassertechnisch in drei Versorgungsgebiete. Die Niederzone Kuppenheim, die Hochzone Kuppenheim und die Zone Oberndorf. Dies ist aus netzhydraulischen Gründen (Wasserdruck) erforderlich. Die drei Zonen werden über das Wasserwerk Förch aus dem Wasserbehälter der eneREGIO im Fichtental mit dem Wasser der Stadtwerke Rastatt versorgt. Informationen zur Wasserqualität der Stadtwerke Rastatt finden Sie hier.

Informationen zum Thema PFC

Speziell zum Thema PFC haben wir in unserem Downloadbereich NETZE / WASSER einige Informationen zusammengestellt.

Informationen zur Wasserhärte
Nach § 9 WMRG sind Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, ihre Kunden mindestens einmal jährlich über den Härtebereich des gelieferten Trinkwassers zu informieren.

Trinkwasseranalysen
Neben unserem hohen Anspruch an die Qualität unseres Trinkwassers ist für uns als kommunen- und bürgernahes Unternehmen auch ein hohes Maß an Transparenz selbstverständlich. Deshalb stellen wir Ihnen in unserem Downloadbereich NETZE / WASSER die Ergebnisse unserer aktuellen Trinkwasseranalysen zur Verfügung.

Und zwar aufgelistet in Kuppenheim, Oberndorf und Muggensturm.

Informationen zum Thema PFC

Was ist PFC

Perfluorcarbone, Fluor-Kohlenstoff-Verbindungen

Muggensturm

Das Muggensturmer Trinkwasser wird seit dem Bekanntwerden der PFC-Belastungen im Raum Baden-Baden/Rastatt regelmäßig auf PFC untersucht. Derzeit ist im Netzwasser Muggensturm der eneREGIO kein PFC nachweisbar. Genaueres entnehmen Sie bitte den aktuellen Beprobungsergebnissen.

Dennoch haben wir im Rahmen des Risikomanagements entschieden die Situation aufmerksam zu beobachten. Zur frühzeitigen Gefahrenerkennung wurden Vorfeldpegel errichtet. Diese werden im Rahmen der regelmäßigen Beprobungen nach PFC untersucht.

Kuppenheim

In Kuppenheim werden wir seit Juli 2022 von den Stadtwerken Rastatt über eine gemeinsame Gesellschaft, die Wasserwerk Förch GmbH, mit Wasser versorgt. Die Stadtwerke Rastatt betreiben zwei eigene Wasserwerke – in Ottersdorf und Rauental – und bereiten dieses ebenfalls dort auf. Das Wasserwerk Rauental wurde 2018 mit einer hochtechnischen Aktivkohleaufbereitungsanlage zur PFC Entfernung aufgerüstet.

Kuppenheim gliedert sich wassertechnisch in drei Versorgungsgebiete. Die Niederzone Kuppenheim, die Hochzone Kuppenheim und die Zone Oberndorf. Dies ist aus netzhydraulischen Gründen (Wasserdruck) erforderlich. Die drei Zonen werden über das Wasserwerk Förch aus dem Wasserbehälter der eneREGIO im Fichtental mit dem Wasser der Stadtwerke Rastatt versorgt.

Im November 2019 wurde zur zusätzlichen Sicherstellung der Wasserversorgung ein Ersatzwasseranschluss an das Verteilnetz der Stadtwerke Gaggenau im Kuppenheimer Industriegebiet hergestellt und in Betrieb genommen.

Die PFC Analysen der eneREGIO GmbH finden Sie in unserem Downloadbereich WASSERNETZ.

© ENEREGIO 2026 || update: 18.05.2026