Einführung

Sie beabsichtigen Strom selbst zu erzeugen – beispielsweise mittels einer Biogasanlage, einer Photovol­taikanlage oder eines Blockheizkraftwerks – und ihn in das Netz der eneREGIO einzuspeisen?

Dann nehmen Sie sich bitte etwas Zeit und lesen Sie unter Anmeldung die einzelnen Arbeitsschritte über den Ablauf Ihres Vorhabens von der Anmeldung über die Einspeisezusage bis zur Inbetriebsetzung der Anlage – diese Zeit sparen Sie bei der Anmeldung leicht wieder ein. Denn wir haben für Sie notiert, welche Unterlagen wir im Laufe des Projektfortschritts von Ihnen benötigen. Hier finden Sie auch sämtliche Formulare und Muster der Unterlagen, die Sie bei uns einreichen müssen. Wenn Sie alle Unterlagen für den ersten Arbeitsschritt zusammengetragen haben, können Sie oder Ihr Installateur die geplante Anlage anmelden.
Unter dem Navigationspunkt Stromeinspeisung stellen wir Ihnen außerdem weitere notwendige Informationen über Erzeugungsanlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien produzieren zur Verfügung. Sie können hier nachlesen, welche technische Vorgaben bestehen, erhalten Infos zum Einspeisemanagement und Erklärungen zur Direktvermarktung und können Preisblätter ebenso herunterladen wie Formblätter.

Hilfreiche Informationen

Gemäß § 6 EEG 2017 muss jede EEG Anlage bis spätestens drei Wochen nach Inbetriebnahme im Anlagenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) registriert werden. Für Photovoltaikanlagen gilt abweichend weiterhin die Registrierung über das PV-Meldeportal der BNetzA. Wir bitten Sie uns die Registrierbestätigung mit Registriernummer zuzusenden. Von der Meldepflicht ab 1.8.2014 sind grundsätzlich auch Bestandsanlagen betroffen, bei denen sich Änderungen wie Leistungserhöhungen, Anlagenstilllegungen usw. ergeben.

Auf der Website der Clearingstelle EEG ist eine Auswahl von Gesetzen, die für das Recht der Erneuerbaren Energien wichtig sind, gesammelt. Die Clearingstelle EEG|KWKG ist eine neutrale, unabhängige Stelle zur außergerichtlichen Klärung von Fragen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Die Clearingstelle EEG|KWKG bietet allen Marktakteuren die Möglichkeit, Konflikte zeitnah und unkompliziert durch Verfahren beizulegen und Antworten auf Anwendungsfragen zum EEG und zum KWKG zu erhalten.

Technische Anschlussbedingungen und Mindestanforderungen stehen auch auf unserer Internetseite zur Verfügung.