Informationen Neuregelung Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Damit Sie mit Ihrem neuen Gerät, das ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wird, von den Entlastungen profitieren, müssen Sie erst einmal nichts tun. Durch die verpflichtende Teilnahme an §14a EnWG gibt Ihr Elektroinstallateur, welcher Ihr Gerät in Betrieb nimmt, die Info zur Inbetriebnahme direkt an den zuständigen Netzbetreiber weiter. Dieser gibt wiederum die Information an uns als Energielieferanten weiter. Daraufhin gilt bei Ihnen automatisch die Entlastungslogik aus Modul 1. Die Reduzierung der Netzentgelte wird Ihnen dann in Ihrer Abrechnung transparent ausgewiesen und gutgeschrieben – wir verrechnen also Ihre Stromkosten mit dem Entlastungsbetrag. Sollten Sie von der Entlastungslogik aus Modul 2 profitieren wollen, so melden und beauftragen Sie dies bitte bei uns als Ihren Energielieferanten. Wichtiger Hinweis zur Berücksichtigung in Ihrem Stromtarif Bitte beachten Sie, dass Ihnen aktuell bei der Beauftragung eines Stromvertrags und in der darauffolgenden Vertragskommunikation noch nicht die reduzierten Netzentgelte angezeigt werden. Das liegt daran, dass die automatisierte Umsetzung der Regelungen aus §14a aufgrund der Komplexität und Kurzfristigkeit erst im Laufe des Jahres 2024 von allen Netzbetreibern und Energielieferanten umgesetzt werden kann. Wir hoffen hier auf Ihr Verständnis und bitten von Anrufen und Nachrichten abzusehen. Natürlich werden wir die Entlastungen der Neuregelungen des §14a EnWG zum 1. Januar 2024 rückwirkend umsetzen.